Einen ähnlichen Effekt könnte ein gesetzlich vorgeschriebenes PICS-Labeling von WWW Inhalten, eine nicht beeinflussbare Implementierung von PICS-Rating in Webbrowsern und ein erzwungenes PICS-Filtering auf Serverebene haben, wobei die Zensurschere schon im Kopf des Inhalteanbieters ansetzt, bevor eine Seite veröffentlicht ist und zuschneidet, wenn auf Seiten zugegriffen wird.
Kategorisch sind Filter- Labeling- und Ratingmechanismen nicht abzulehnen. Es mag sein, dass es Personen, religiöse und andere gesellschaftliche Gemeinschaften gibt, die aufgrund von persönlichen Überzeugungen oder Weltanschauungen sich bewusst dafür entscheiden, einen Teil des Internets präventiv ausblenden zu wollen. Die Beachtung ihrer Rechte und Ansprüche legitimiert die Existenz dieser Mechanismen, auch wenn eine 100% Zuverlässigkeit und Trennschärfe aufgrund der Komplexität und Struktur des Internets und seiner Inhalte nicht möglich ist - aber das liegt im Verantwortungsbereich der Personenkreise.
Wenn Service Provider gefilterte und bewertete Internetzugänge als Dienstleistung vermitteln, muss für den Kunden abolute Klarheit herrschen, welches System zum Einsatz kommt, nach welchen Kriterien es arbeitet und welche Objekte Ziel einer Filterung & Bewertung sind.
Was aber kategorisch abzulehnen und zu bekämpfen ist, ist jeder Versuch, Labeling-, Filter- und Ratingmechanismen ausserhalb der Entscheidungs- und Einflusssphäre einzelner Personen anzusiedeln, d. h., dass Applikationen, die dem Zugriff auf Internetinhalte dienen (z. B. Browser) so modifiziert werden, dass eine Entscheidung seitens des Anwenders über Einsatz und Nicht-Einsatz nicht mehr möglich ist, oder Internet Service Providern, Telekommunikationsunternehmen und Netzwerkbetreibern die Installation und den Einsatz der Mechanismen zu Zensurzwecken vorzuschreiben und Inhalteanbieter dazu zu zwingen, ihre Inhalte so zu kennzeichnen, dass sie von diesen Mechanismen erfasst werden können.
Desweiteren müssen Filter- und Ratingsysteme mit einem Höchtsmass an öffentlicher Beteiligung und unter Integration aller sie betreffenden Bevölkerungskreise entwickelt werden und nicht zentralistisch von irgendwelchen ökonomischen und gesellschaftlichen Machtzentren (z. B. eines Medienkonzerns oder nur einer Kirche) oder gar allein vom Staat.
Der Pluralität und Förderalismus der Gesellschaft muss eine Pluralität und Dezentralismus an Filter- und Ratingsystemen gegenüberstehen. Die Kriterien müssen transparent und die Zielobjekte für die Anwender einsehbar entwickelt und zur Verfügung gestellt werden - geheime Listen und Systeme sind abzulehnen.
Im Fokus aller Überlegungen zu Filter- und Ratingsystemen hat die Wahlfreiheit des einzelnen Anwenders oder der Gruppe zu stehen und nicht die ökonomischen Interessen einzelner Konzerne oder machtpolitischen Begehrlichkeiten von Regierungen.
Nachdem es Regierungen, wie der US-Regierung mit ihrem Communications Decency Act (CDA) oder Organisationen wie der ICTF mit ihrem Versuch, einen ganzen Webserver zu sperren, nicht gelungen ist, über "harte Zensur" unliebsame oder als "kriminell" ("indecent" oder "objectionable material") eingestufte Inhalte vom Netz zu verbannen, wird jetzt ein System etabliert, dass über ein "freiwilliges" Bewertungssystem eine Form von "weicher Zensur" einführt.
Im Grunde genommen ist es eigentlich schon zu spät, eine Gegenöffentlichkeit zu PICS ins Leben zu rufen, da sich die großen Onlinedienste wie AOL und CompuServe, die Internetindustrie wie Bertelsmann, die Browserhersteller wie Microsoft und Netscape, Providerorganisationen wie die ICTF, Contentprovider wie WIRED, Searchengines wie Lycos oder Alta Vista und die Politik wie die Europäische Kommission über die Einrichtung und Verbreitung von PICS einig sind.
PICS steht für "Platform for Internet Content Selection".
Zum einen ist es ein technischer Standard zum Einsatz eines Bewertungssystems von Webinhalten des W3-Konsortiums, d. h. mit welchen Tags wird ein HTMl-Header so modifiziert, um PICS ratifiziert zu sein.
Die Absichten des W3 Konsortiums liegen darin, dem einfachen Internetuser ein einfach zu bedienendes System an die Hand geben, mit dem er selbstverantwortlich, ohne "Zensur von Oben", eine Regelung der Auswahl von Inhalten des WWW vornehmen kann.
Das W3 betont dabei, dass PICS einen Gewinn für die Gesellschaft wie für den einzelnen User darstelle und kein Tool für Regierungen, um eine Zensur des WWW durchsetzen zu können, missachtet dabei aber den steigenden Einfluss von technologischen Neuerungen, die diese auf die Ausgestaltung politischer Gesetzgebung und Ausübung politischer Kontrolle haben.
Nicht umsonst stoßen PICS und PICSRules auf ein großes Interesse seitens Regierungen der USA, China und Singapur oder der Europäischen Kommission, die diese technologischen Standards noch in ein politisches Regelwerk zur Kontrolle von Webinhalten umsetzen müssen.
Zum anderen verbindet sich mit PICS die inhaltliche Bewertung und die Möglichkeit der Filterung von Webseiten nach bestimmten Merkmalen ("labels").
Dazu wird in den HTML-Header eines Dokuments ein PICS-Code eingefügt, der im Browser nicht sichtbar ist.
Beispiel der Organisation SafeSurf
<HTML> <HEAD> <META http-equiv="PICS-Label"
content='(PICS-1.1 "http://www.classify.org/safesurf/"
l r (SS~~001 4))'> <TITLE>Your Document Title</TITLE> </HEAD>
Wobei hier die der Code (SS~~001 4) eine Kategoriestufe angibt in einer Skala von SS~~000 bis SS~~009.
Im obigen Beispiel sieht die Kategorieliste so aus:
SS~~001. Profanity
1) Subtle Innuendo
Subtly Implied through the use of Slang
2) Explicit Innuendo
Explicitly implied through the use of Slang
3) Technical Reference
Dictionary, encyclopedic, news, technical references
4) n-Graphic-Artistic
Limited non-sexual expletives used in a artistic fashion
5) Graphic-Artistic
Non-sexual expletives used in a artistic fashion
6) Graphic
Limited use of expletives and obscene gestures
7) Detailed Graphic
Casual use of expletives and obscene gestures.
8) Explicit Vulgarity
Heavy use of vulgar language and obscene gestures.
Unsupervised Chat Rooms.
9) Explicit and Crude
Saturated with crude sexual references and gestures.
Unsupervised Chat Rooms.
Man sieht an diesem Beispiel, dass die grobe Klassifizierung nach Nennung von "anstößigen Wörtern" des gescheiterten CDA-Gesetzes dagegen ein Witz ist.
Meistens erkennt man PICS gekennzeichnete Seiten, durch einen Button, den die Ersteller auf ihrer Seite anbringen.
Rating nach der Organisation »Recreational Software Advisory Council«, (RSAC) dem Disney, Compuserve und Microsoft angehören
(der RSAC ist 1999 in der ICRA aufgegangen)
Rating nach der Organisation SafeSurf (ca. 175.000 Websites Stand September 1999), die seit 1995 besteht.
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Rating nach dem International ChildSafe Certification Standard der Organisation ChildSafe
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Rating nach der Internet Content Rating Association (ICRA), der u. a. Bertelsmann, T-Online, IBM, Microsoft, AOL, British Telecom, Tiscali und Yahoo angehören
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Die Kategorienlisten werden von Ratingorganisationen wie der ICRA, SafeSurf oder ICCS editiert und herausgegeben. Ratingstellen können aber auch andere Verbände, Organisationen, Kirchen und der Webpublizist selbst sein.
Inwieweit sich in diesem Bereich durch Einflussnahme seitens großer Konzerne oder der Staatsregierungen eine Zentralisierung oder ein Oligopol an anerkannten Ratingstellen herausbilden wird, bleibt abzuwarten.
Der User kann sich nun die Ratinglisten der Organisationen besorgen, dessen Schemata seinen eigenen persönlichen Anschauungen (oder Vorlieben) entspricht, bzw. seine selbsterstellten Seiten mit den "PICS-Etiketten" der Ratingstellen versehen, die er für wichtig hält.
Alle Ratingstellen bieten schon auf ihren Webseiten komfortable Formulare, die der Self-Rating Willige nur auszufüllen braucht, um seine Seiten etikettieren zu lassen.
Im Browser selbst gibt es, wie schon im Internet Explorer vorhanden, ein Zensurmenü, in dem die Ratinglisten und Ratingstellen mit ihren Kategorien angegeben sind, die gefiltert werden sollen.
Über eine Skala die z.B. zur Kategorie "Gewalt" die Werte 0 = keine Gewaltdarstellung bis 4 = jede Gewaltdarstellung entscheidet der Anwender, was in seinem Browser zu sehen ist und was nicht.
Wird vom Benutzer auf eine Webseite zugegriffen, die PICS codiert ist, wird sie den Einstellungen im Browser gemäß "bewertet" und dementsprechend mit allen Inhalten geladen oder gebannt, d. h. an Stelle der Inhalte folgt ein Hinweis darauf, was zu sehen wäre oder ein lapidarer Hinweis, dass der Zugriff gesperrt ist.
Auf der anderen Seite existiert bereits mit den PICSRules eine Beschreibungssprache, mit der Filterprofile erstellt werden können, in denen die Regeln definiert werden, nach denen ein Zugriff auf eine URL erlaubt oder verwehrt wird. In diese Regeln fließt mit ein, wie eine URL mit PICS gelabelt ist, ob ein im Dokument befindliches Label ausreichend ist oder das Label direkt von der Ratingsstelle oder dem Büro eingeholt werden muss, ob diesem vertraut oder misstraut wird, welche PICS Büros und Ratingstellen dabei zulässig sind oder nicht und ob schon die URL als solche ausreicht, um geblockt zu werden.
Der Microsoft Internet Explorer 5.0 besitzt eine Implementation von PICSrules (zu finden in den Internetoptionen/Inhalt/Erweitert).
Aber wo und an welcher Stelle werden PICSRules sinnvoll eingesetzt?
Als Zensurfilterspezifikation in Proxy- und Webservern, die von Internet Service Providern oder Staaten kontrolliert werden.
In der Serversoftware enthaltene Rule-Parser, Label-Sourcefinder, Label-Validatoren und Rule-Evaluatoren setzen dabei die Regeln des PICSRules Zensurfilterprofil praktisch um, ohne das der User oder selbst eine Ratingsstelle noch irgendeine Einflussmöglichkeit hätte.
Die anfänglich angedachte Selbstverantwortung und Entscheidungsmacht des Users verlagert sich mit PICSRules gänzlich auf den Systemadministrator, den ISP, eine staatliche Zensurinstitution.
Als Ergänzung zu diesem Szenario fehlt nur noch der vom "Systemadministrator" vorinstallierte Internet Explorer mit aktivierten PICSrules.
Zur Verdeutlichung an dieser Stelle zwei Zitate aus Produktbeschreibungen
IBM's Webserver Javelin
IBM's Proxy WebTrafficExpress
Jeder Staat, der endlich eine umfassende Kontrolle über das WWW erhalten möchte, kann auf ein bestehendes Regelwerk und die nötige Software bauen, um damit ein WWW-Zensurgesetz praktisch durchsetzen zu können.
Noch besteht die Entscheidungsmöglichkeit des Anwenders, als Konsument von Webseiten, die Konfiguration der Filterkriterien selbst vorzunehmen, noch ist die Teilnahme des Webpublizisten am Ratingsystem freiwillig.
Einige Szenarien sollen aufzeigen, welche Gefahren dem Websurfer und -publizisten und welche drastische Einschränkungen der Netzfreiheit drohen könnten.
Wenn man an die Umsetzung des PICS-Systems in einem Staat wie China denkt, kann man sich vorstellen, welche Ausformungen des PICS-Systems möglich sind.
Modifizieren Sie den Browser so, dass Filtersysteme inaktiv werden:
Am 25.01.1999 wurde die Entscheidung Nr. 276/1999/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates "über die Annahme eines mehrjährigen Aktionsplanes der Gemeinschaft zur Förderung der sicheren Nutzung des Internets durch Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte in globalen Netzen" veröffentlicht.
Am 01.04.1999 wurde daraufhin zum Aktionsplan die "Ausschreibung zur Einreichung von Vorschlägen zur Demonstration von Filter- und Bewertungssystemen von Inhalten und zur Vorbereitung von Sensibilisierungsmaßnahmen (1999/C 92/11)" und die Hintergrundinformationen durch die Generaldirektion Xlll der Europäische Kommission veröffentlicht.
Wie die Titel schon andeuten, besteht der Aktionsplan aus zwei Kernbereichen:
Wie es in der Ausschreibung heisst, können die Vorschläge, die von Organisationen wie ICRA und INCORE (in den Hintergrundinformationen als Konsortien bezeichnet) eingereicht werden,
In den Hintergrundinformationen liest sich das so:
Im Abschnitt "Bereiche im Zusammenhang mit der unabhängigen Bewertung" der Hintergrundinformationen findet sich auch noch der interessante Passus:
Dagegen sind als Zielgruppen in beiden Dokumenten vor allem Eltern, Lehrer und Bibliothekare ausgemacht, kurz diejenigen, die für andere Benutzer (Kinder, Schüler) verantwortlich sind.
Darüber hinaus nennen die Hintergrundinformationen auch noch die "Netzmanager", die wohl für die große Gruppe der in der Entscheidung häufig erwähnten "Verbraucher" im Allgemeinen verantwortlich sind.
Alle Benutzer-Zielgruppen eint, dass sowohl die Ausschreibung als auch die Hintergrundinformationen postulieren, dass die Entscheidung darüber, was zu filtern sei, in der alleinigen Verantwortung der Benutzer selbst liegen soll.
In den Hintergrundinformationen liest sich das so:
Nur wird die Entscheidungsmacht des Benutzers vollkommen negiert, wenn die Filter- und Bewertungssysteme nicht nur auf dem eigenen PC installiert sind, sondern auch auf allen Vermittlungsrechnern, den Servern des Providers, den Proxies des Providers, in Suchmaschinen, IRC-Servern, Mailservern, Newsservern und Netzknotenrechnern, wie es alle Dokumente beschreiben.
Hier geht es nicht nur alleine um die Bewertung und Filterung irgendwelcher, für Kinder anstössigen oder gefährlichen Inhalte im WWW, hier geht es um den Versuch, ein breites Filter- und Bewertungsssystem für alle Bereiche des Internets zu erschaffen.
Ähnliche Vorstellungen hatten bereits früher die WebBlock und NewsWatch Konzepte der ICTF und Gespräche zwischen dem Bundeskriminalamt und Providern verfolgt, die jedoch aufgrund von Presseberichten, dem Widerstand einiger Provider und der Kritik von Internet-Benutzern, gescheitert waren.
Wie die Hintergrundinformationen feststellen, ist "die Akzeptanz von Bewertungssystemen bei europäischen Inhaltsanbietern und Benutzern noch gering." Es würden "gewisse Unsicherheiten über den Umgang mit den vielfältigen Möglichkeiten der Netzkommunikation bestehen."
Diese Mankos beruhen auf der Besorgnis und der Angst, Kinder könnten nicht vor den illegalen und schädlichen Inhalten geschützt werden.
Welche Interessen neben dem Kinderschutz eine zentrale Rolle spielen, führt die Entscheidung aus, denn die besagten Inhalte könnten "die Schaffung des notwendigen günstigen Umfelds zum Gedeihen von Initiativen und Unternehmen nachteilig beeinflussen", die Selbstkontrollmaßnahmen, Filter- & Bewertungssysteme spielten dabei "eine zentrale Rolle bei der Festigung dieses sicheren Umfeldes und tragen dazu bei, die Hindernisse für die Weiterentwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Branche zu beseitigen". Die Sensibilisierungsmaßnahmen sollen dabei "die Benutzer (wahlweise auch Verbraucher, Anm. d. Autors) mit den Chancen als auch mit den Riskiken des Internets vertraut machen und dadurch eine stärkere Nutzung der von der Branche angebotenen Dienste bewirken", usw., usw.
Die Sensibilisierungsmaßnahmen umfassen Informationspakete für Journalisten, Schulen und Lehrer, Informationsmaterial, das Provider an Kunden weiterreichen können usw.
Ich habe nichts dagegen, Personen durch Informationsmaterial und Schulungen über die Mechanismen und Dienste des Internets aufzuklären (wodurch sich ja eventuell ein Zensursystem erübrigen würde), ich habe aber etwas dagegen, wenn Personen erst zu verängstigten und unmündigen Verbrauchern abgestempelt werden, um sich selbst die Legitimation zu geben, den verängstigten Verbrauchern ein Zensursystem aufzwingen zu müssen.
Und zur Wettbewerbsthematik möchte ich bemerken, dass in den USA trotz der Flut an gewalttätigen, pornografischen und rassistischen Inhalten eine prosperierende Internetindustrie entstanden ist und eine breite Teil- und Inanspruchnahme des Internets durch die amerikanische Gesellschaft. Es wäre der EU angeraten, drüber nachzudenken, ob die Gründe für Zurückhaltung und Stagnation nicht in politischen und wirtschaftlichen Versäumnissen zu suchen ist, als da wären:
Mittlerweile ist es zu einer Konzentration der Akteure, die das Filtern und Rating organisieren wollen, auf zwei Hauptgruppierungen gekommen:
Vom 09. - 11.09.1999 fand in München eine Konferenz statt, die von der Bertelsmann-Stiftung (ICRA) und INCORE ausgerichtet wurde und an der Vertreter der Internetindustrie, Bürgerrechtsorganisationen, Strafverfolgungsbehörden und Politik teilnahmen.
Thema war die Errichtung eines internationalen Filter- und Ratingsystems und die Vorstellung des Bertelsmann-Memorandums.
Im Bertelsmann-Memorandum bilden PICS und PICSrules zusammen mit RDF (Resource Description Framework) die grundlegende Basis innerhalb eines Sandwich-Modells für das Internet Content Rating.
Aus dieser Basis wird ein "Grundwortschatz" abgeleitet, mit denen die Content-Provider, also diejenigen, die Inhalte über Webseiten anbieten, ihre Seiten in einem PICS-Label "selbst-bewerten" und "- beschreiben".
In einer zweiten Schicht werden die PICS-Label der publizierten Webseiten von ideologisch bestimmten Bewertungsschablonen, die von Organisationen und vor allem den Ratinginstitutionen der Internetindustrieverbände herausgegeben werden, auf Übereinstimmung mit den Schablonen ausgewertet (dabei wird natürlich das RSACi System im Zentrum stehen, denn RSAC ist von der ICRA übernommen worden, die Bertelsmann-Stiftung ist ICRA-Mitglied und ICRA richtete zusammen mit INCORE den Münchner Gipfel aus.
In der dritten Schicht werden die Auswertungen der Bewertungsschablonen mit URL Positiv-/Negativlisten, anderen Blocklisten, die der Anwender über eine Nutzerschnittstelle hinzufügen kann, kombiniert, was dann je nach Ergebnis und Einstellungen des Anwenders zur Filterung, Blockierung oder Weiterleitung führt.
Dieser technische Kern wird eingebettet in eine äußere Schicht, die sich aus einem Selbstregulierungskodex für ISP's, Hotline-Beschwerdestellen für Internetnutzer, Ratinginstitutionen, Kontaktstellen für Strafverfolgungsbehörden und einem Ablaufplan, der das Zusammenwirken der aufgeführten Komponenten regelt, zusammensetzt.

Stellt sich erst mal die Frage wozu?
Die bisherige Situation ist gekennzeichnet durch weite Verbreitung individueller Filterprogramme wie z. B. CyberPatrol, die die im Memorandum genannten Zielgruppen: Eltern, Lehrer, Nutzer einsetzen. Jedes Programm stellt eine eigenwillige Interpretation von PICS dar, mit ihren Unschärfen und Fehlern.
In einzelnen Ländern gab und gibt es Gesetzesbemühungen und Vorschriften, die das Rating und Filtern zum Ziel haben (siehe CDA in den USA, die australische Gesetzgebung die sich an das Bewertungssystem im audio-visuellen Bereich orientiert und es auf das Internet überträgt, die Taliban, die in Afghanistan einfach das gesamte Internet herausfiltern.), die jedoch in Quantität und ideologischen Beweggründen teilweise erheblich voneinander abweichen.
Demgegenüber stehen noch die schlecht ausgebildeten, unerfahrenen oder unterbesetzten Strafverfolgungsbehörden, die teilweise in einer rechtlichen Grauzone operieren (Internet-Streifen).
Ein weiterer Teil, der aus Bürgerrechtlern und Internetnutzern besteht, wendet sich radikal gegen jede Rating- und Filterabsicht.
Internationale Rechtsysteme bestehen nur im Entwurfsstadium (EU-Aktionsplan)
Es gibt ein internationales, rechtlich legitimiertes Filter- und Ratingsystem, mit regional-kulturellen Anpassungen. Zu diesem Zweck wird ein Regime eingerichtet, dass folgende Komponenten hat:
Die Internet und Softwareindustrie stellt, durch Festlegung von Verhaltenskodizes, das "gesetzgebende Organ", dar, mit den Internetnutzern als beratendem Gremium. Das Organ ist durch die offizielle, staatliche Gesetzgebung legitimiert.
Als "ausführendes und abstrafendes Organ" treten die Selbstregulierungsinstitutionen auf, mit Begleitung der offiziell dazu ermächtigten, staatlichen Strafverfolgungsbehörden, mit denen man über Kontaktstellen eng zusammenarbeitet.
Organe der politischen Meinungsbildung (z. B. Bundeszentrale für politische Bildung) koordinieren mit den PR-Abteilungen oben genannter Industrien Aufklärungs- und Informationskampagnen, um dem Internetnutzer die Filter- und Ratingsysteme zu verdeutlichen.
Dem ganzen übergeordnet eine unabhängige & internationale Institution (UN?), die die grundlegenden Kategorien der Klassifizierung und Filterung als Vorgabe an die Selbstregulierungsinstitutionen erarbeitet.
Zusammengenommen haben wir am Ende eine Art "Internetregierung", mit einheitlichen Gesetzesgrundlagen, Gewaltenteilung, bürokratischen Hierarchien, wie wir sie vom UN oder EU-Apparat her kennen, in dem PICS nur noch eine der Grundkomponenten in einem einheitlichen Konstrukt darstellt.
Gleichzeitig stellt das Memorandum den Versuch dar, alle bereits bestehenden Entwürfe, Filtersysteme, Strafverfolgungskonzepte und -pläne zu integrieren. Z.B. finden sich Parallelen zu:
Die Filter- und Ratingsysteme sollen Nutzerautonomie gewährleisten und dienen der Emanzipation des Nutzers.
Gleichzeitig spielen die Nutzer im Verhältnis zur starken Präsenz der Industrie in allen Ebenen und Organen des Regimes nur eine untergeordnete und marginale Rolle.
Entweder ist er der inkompetente und desorientierte Verbraucher, dem präventiv die Schwellenängste genommen werden müssen, oder, noch wichtiger: Er wird zur polizeilichen Hilfskraft ernannt, die die Internet-Fahnder durch Meldungen an die Hotlines unterstützt.
Auffallend ist, dass sich Schlagworte wie Wettbewerbssteigerung, Nachfragesteigerung, Vertrauensförderung sehr häufig finden.
Ist das ganze Regime gar als verkaufsfördernde Maßnahme gedacht, um die Gewinnraten zu steigern? Und das, obwohl in der ICRA Gründungspressemitteilung zu lesen ist, die ICRA ist keine "gewinnorientierte Organisation"
Das Regime soll der "Regulierung von oben" zuvorkommen, aber wir bekommen dafür nur die andere Form der durch die Industrie dominierten "Regulierung von oben", denn das Regime ist durch ein starkes Übergewicht der Industrie gekennzeichnet:
Sie erlässt Verhaltenskodizes, stellt Selbstregulierungsinstitutionen auf, entwirft eigene Filtersysteme.
Sie will eine "leicht zugängliche, unparteiische und unabhängige Institution (die Hotline) einrichten", die Beschwerden und Verstößen nachgeht und vergisst dabei eine mit den gleichen Attributen versehene Institution, die über den Rechtsweg beschritten werden kann, um sich gegen unverhältnismäßige oder gar verfassungswidrige Bewertungen und Filterungen wehren zu können, denn den Content-Providern kommt nur eine Rolle zu: Desjenigen, der seine Webpages labelt.
Nebenbei: Nur die Industrie setzt diese Institution ein, die gleichzeitig unparteiisch und unabhängig sein soll?
Und das Ganze, obwohl nach eigener Aussage im Memorandum, der Anteil an illegalen und jugendgefährdenden Inhalten und Straftaten im Verhältnis gesehen, verschwindend gering ist.
Es gibt ja nur Aussagen, da eindeutige und anerkannte Quellen und Statistiken nicht vorliegen.
Es werden keine eindeutigen Absagen in Richtung Zensur getroffen, sondern "Empfehlungen" ausgesprochen, denn das ganze System bietet genügend Ansatzpunkte, an denen staatliche Zensurmaßnahmen greifen können:
Zum Schluss noch eine Aussage im Memorandum:
Das kann ich nur als populistische Meinungsmache bezeichnen.
Ich benutze das Internet und das WWW schon seit 4,5 Jahren und außer Werbebannern, die den "Sex-Ablegern obiger Industrien" dienen, ist mir ohne gezielte Suche kein anstößiges Material untergekommen.
Auch in der Bibliothek kann man ohne gezielte Suche über Chemiebücher stolpern, in denen die Ingredienzien und Prozeduren beschrieben werden, die zum "Bombenbau" dienen können.
Und vielleicht die wichtigste Frage: Wer bestimmt eigentlich, was problematisch, anstößig, unerwünscht ist?
Der Nutzer?
Er ist nicht involviert, sondern muss erst durch die Industrie emanzipiert und zur Autonomie erzogen werden.
Was übrigbleibt, ist die m. M. nach sinnvolle Einrichtung von Hotlines, wenn jemand wirklich über strafwürdiges Material "stolpern" sollte.
Für die Hotlines besteht nur die Befürchtung, dass sie aufgrund, schon von Nutzer zu Nutzer, divergierender Anschauungen mit Hinweisen überschwemmt oder als Denunzianten-Mailbox missbraucht werden würden.
Primär dazu gedacht, URL's herauszufiltern, über die illegale MP3 Dateien heruntergeladen werden können, kann RPS als nationales WEB-Blockprogramm dazu eingesetzt werden, landesweit alle Arten von Informationen unterschiedslos für alle Anwender eines Landes zu sperren. Mit RPS kann somit die Entscheidungsgewalt und Eigenverantwortung über die Filterung von Inhalten gänzlich vom einzelnen Anwender auf eine zentrale Stelle verlagert werden, die darüber entscheidet, worauf die Bürger eines Staates Zugriff haben sollen und worauf nicht.
Als Abwandlung der schon älteren WEBBLOCK Idee soll als "nationales Schutzsystem" das RPS Rights Protection System funktionieren.
RPS wurde vom deutschen Bundesverband der Phonoindustrie entwickelt und arbeitet so:
Alle lokalen Internet Service Provider (ISP's) sind grossen Service Providern (SP's) angeschlossen, die den ISP's den Anschluss an ihre Netzwerke verkaufen. Die grossen SP's wiederum unterhalten Verbindungen zu anderen Netzwerken wie dem Internet. Zum Austausch und zur Weiterleitung von Datenpaketen aus dem Netzwerk der ISP's in das Internet werden die Datenpakete von Rechnern der SP's, die sich zwischen dem Netzwerk des SP's und dem Netzwerk des Internets befinden (Router), an andere Router im Internet weitergeleitet, die diese an weitere Rechner geben, von denen die Datenpakete bis zum Zielrechner weitertransportiert werden.
Die IFPI will nun, dass im Frühjahr 2000 auf jedem dieser Border-Gateway-Router der SP's, die sich auf der Grenze zwischen dem nationalen Netzwerk des SP's und dem internationalen Internet befinden un dem deutschen Netzknotenpunkt DE-CIX RPS installiert wird.
Nach dem "On-Border-Seizure" Modell und basiernd auf dem Caching-System des Novell Proxyservers, sorgt RPS für die Kontrolle jedes Datenpakets einer Datenübermittlung an diesen Grenzpunkten und entscheidet wie ein Zollwächter über den Zugriff auf eine URL, bzw. den Import von Datenpaketen über diese Grenze hinweg und das soll so funktionieren:
Alle Ziel-URL's, zu denen der Zugriff unterbunden werden soll, werden in einer Negativliste gespeichert, die stündlich aktuallisiert wird. Die Pflege und Verwaltung der Zensurliste will die IFPI nicht selbst übernehmen, sondern durch staatliche Stellen oder vom Staat autorisierte Stellen wahrgenommen werden.
Bevor nun Datenpakete von den Border-Gateway-Routern weitergeleitet werden, findet zuerst ein Abgleich zwischen Routertabelle und der Zensurliste statt. Wird eine zu blockiernde Zieladresse der URL sowohl in der Routingtabelle als auch in der Zensurliste gefunden, wird die Datenweitergabe vom Router gestoppt und der Zugriff auf die URL verweigert.
Nach Aussage der IFPI soll RPS vor allem dem Schutz von Copyrights und der Verhinderung von Softwarepiraterie, speziell dem Schutz von Copyrights an Musiktiteln und der Verhinderung illegaler Musikstücke per MP3 dienen. Nach eigener Darstellung soll RPS aber auch als Allzweckwaffe gegen den Handel illegaler Produkte per Internet wie Drogen, Medikamenten und Waffen, zur Kontrolle und Besteuerung des Imports von digitalen Gütern per Internet und zur Blockierung des Zugriffs auf Internetinhalte eingesetzt werden.
Wenn es nach dem Geschäftsführer des Deutschen Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft, Martin Schäfer geht, müssen Zugangsanbieter wie AOL oder T-Online gezwungen werden, RPS zu installieren. Und der Justiziar des Bundesverbandes, Clemens Rasch, sieht aufgrund des § 5 TDG eine Verpflichtung der SP's zum Einsatz von RPS.
Ferner beruft sich der deutsche Ableger der IFPI auf den Paragrafen 97 (Unterlassungsanspruch) und 111a (Grenzbeschlagnahme) des Urhebergesetz (UrhG).
Nach gegenteiliger Auffassung stellen die SP's aber keine Telediensteanbieter dar, sondern nach § 3 TKG Telekommunikationsanbieter, für die das TDG nicht gilt.
Ausserdem stellt sich noch die Frage, ob die SP's, wenn sie denn Telediensteanbieter wären, aufgrund der Weiterleitung von Datenpaketen nicht § 5 TDG (3) gilt, nach dem
Sowohl das Justizministerium als auch das Wirtschaftsministerium haben ihr Interesse an RPS bekundet.
Laut der Anfang Mai vom europäischen Parlament verabschiedeten E-Commerce Richtlinie sind Provider für die von ihnen gecachten oder gehosteten Inhalte nicht verantwortlich, da die Provider als "Vermittler nicht für die Informationen verantwortlich sind, wenn sie eine rein passive Rolle spielen, die in der bloßen Weiterleitung von Informationen Dritter besteht"
(EU-Kommissar Frits Bolkestein).
Zum nationalen Einsatz von RPS würde die IFPI demnach auf die freiwillige Kooperation der ISP's angewiesen sein oder für jede Installation bei einem ISP eine gerichtliche Entscheidung benötigen.
RPS stellt ein nationales Zensurwerkzeug dar, um alle Internetnutzer landesweit von bestimmten Informationen und Inhalten des Internets abzuschneiden, die einem Staat, einem Unternehmen oder einer ganzen Industrie nicht genehm sind und reiht sich ein in die Zensurmöglichkeiten, die Filter- und Ratingmechanismen über Zwang-Proxies bieten.
Zwar kann das RPS System durch permanente Änderungen der URL oder durch verschlüsselte Datenverbindung umgangen werden, aber trotzdem würde RPS eine Gefahr für unliebsame Internetinhalte bleiben, die eine permanente URL besitzen und über nicht-verschlüsselte Datenverbindungen erreichbar wären.
Gerade der Wunsch, RPS auch beim DE-CIX zu installieren, lässt die Vermutung zu, dass gleichzeitig auch Daten über die Anwender gesammelt werden sollen, die "illegale" URL's abfragen.
Links
Das BSA Gesetz wurde am 21.04.1999 in das australische Parlament eingebracht und am 26.05.1999 vom australischen Senat verabschiedet.
Nach dem BSA sind folgende Internet-Inhalte als potentiell verboten einzustufen:
Dabei orientiert sich die Klassifizierung an dem National Classification Code, der eigentlich für die Bewertung von TV-Inhalten gedacht ist.
Reicht eine Person bei der ABA (Australian Broadcasting Authority), der australischen TV Regulierungsbehörde, eine Beschwerde zu einem Internetinhalt (z. B. einer Website) ein, entscheidet die ABA, welchen Klassifizierungsstatus der Internetinhalt hat.
Ist er als RC- oder X-rated einzustufen, weist die ABA einen ISP und/oder den Content-Provider an, den Zugriff zum Internetinhalt zu sperren, bzw. von einem Rechner innerhalb von 24 Stunden zu löschen.
Ist er als R-rated einzustufen, holt die ABA beim National Classification Board eine Klassifizierung ein, bestätigt sich das R-Rating, muss der Content-Provider den Inhalt mit einer Alterszugangskontrolle ausstatten und der ISP geeignete Filtermechanismen bereitstellen, andernfalls den Inhalt sperren/löschen.
Die ISP's verpflichten sich gegenüber der ABA, nach Benachrichtigung durch die ABA, für ausländische Internetinhalte mit R-Rating Filter bereitzustellen und den Zugriff auf ausländische Internetinhalte mit RC- und X-Rating sofort zu sperren.
Ausserdem informiert die ABA die Strafverfolgungsbehörden des Staates, in dem der Rechner der beanstandeten Site seinen Sitz hat.
Zusätzlich ist geplant, dass sich User, die sich R-rated Sites ansehen wollen, bei der ABA mit Namen, Adresse, Geburtsdatum, E-Mailadresse sowie digitaler Signatur oder Kreditkartennummer registrieren lassen müssen. Nach Überprüfung erhält der Anwender von der ABA ein Passwort oder eine PIN. Beim Zugang zu R-rated Inhalten wird die PIN und das eingegebene Geburtsdatum auf Gültigkeit überprüft, danach erschliessen sich erst die Inhalte.
Mittlerweile hat die australische Sektion der Electronic Frontier Foundation EFA versucht, eine Auflistung aller bisher von Sperrungen durch die ABA betroffenen Websites aufgrund des australischen "Freedom of Information Act" zu erhalten. Begonnen hatte die EFA damit am 22. Februar 2000, jetzt, zum 19 Juli 2001 ist die EFA immer noch nicht im Besitz der Dokumente. Seitens der ABA wird das Ansinnen der EFA auf massivste Weise behindert.
Der ganze Verlauf kann auf der Seite FOI Request on ABA, February 2000 der EFA nachvollzogen werden.
Dies zeigt auf, welche Macht Bewertungs- bzw. Zensurbehörden haben.
Nicht nur, dass der freie Zugang zu Webinhalten verhindert wird, auch der Zugang zu Informationen, welche Quellen von der Zensur betroffen sind, sprich eine Kontrolle der Zensurbehörden wird negiert.
Effektiv werden Inhalte wortwörtlich und gründlich "ausradiert".
Im Content Code 1 werden die generellen Verpflichtungen der ISP's bezüglich des Internet-Zugangs aufgeführt:
ISP's müssenIm Content Code 2 werden die Verpflichtungen der ISP's bezüglich ausländischer Internetinhalte aufgeführt:
Im Content Code 3 werden die Verpflichtungen der australischen Internet Content Hosts, die Content Providern die Bereitstellung ihrer Inhalte vermitteln (z. B. Webspace-Provider, bzw. ISP's, die ihren Kunden Webspace zur Verfügung stellen) aufgeführt:
Der Internet Content Host Betreiber mussDas Communication Decency Gesetz des Ministeriums für Information und Kommunikation (MIC) von Südkorea sieht vor, dass auf jedem öffentlichen PC eine Blockiersoftware installiert wird.
Das koreanische Information Communication Ethics Committee hat bereits eine Liste über 119 000 "asoziale" Sites ermittelt und zusammengestellt, die auch viele ausländische Webpages beinhaltet. Diese Liste wurde bereits den Herstellern von Blockiersoftware zur Einpflegung in ihre Programme übermittelt.
Staatliche Stellen werden in naher Zukunft auch die koreanischen ISP's dazu zwingen, Blockiersysteme mit den gleichen Listen zu installieren. Unterstützung des Zugangs zu zensierten Webpages wird unter Strafe gestellt.
Ebenso sollen zukünftig Onlineprotest und -demonstration Websites und Massen-E-Mail Kampagnen, die dem gleichen Zweck dienen, kriminalisiert werden.
Zusätzlich beinhaltet das Gesetz eine Vorschrift, nachdem alle Webpages mit dem Label eines Content Rating Systems "gestempelt" werden müssen.
Das Gesetz soll laut der koreanischen Regierung der Schaffung eines sogennaten "Safe Cyber Environment" dienen.
Lesen Sie dazu Kein Zugriff - Zensurnetz in NRW
Ich könnte noch unzählige, weitere Links an dieser Stelle anfügen, begnüge mich aber mit den oben angegebenen URL's, über die weitere Quellen zugänglich sind.