Der Regierungspräsident Jürgen Büssow der Bezirksregierung Düsseldorf hatte Anfang Februar 2002 eine Sperrverfügung an 80 Access-Provider [Provider, die Kunden den reinen Zugang zum Internet anbieten] in Nordrhein-Westfalen erlassen, in der den Access-Providern verordnet wurde, den Webzugriff auf verschiedene rechtsextremistische Websites, die in den USA gehostet werden, für ihre Kunden zu sperren. Die Sperrverfügung macht eine (eingeschränkte) Ausnahme nur für den Fall, als der Zugriff Zwecken der Wissenschaft, Forschung oder Lehre dienen soll.
Vor einer allzu intensiven Auseinandersetzung mit allen Universitäten und Studentenschaften NRW's wurde zurückgeschreckt und man hätte als Internetnutzer schon Angehöriger einer wissenschaftlichen Institution, die Kunde des Providers ist, sein müssen, um sich noch über die Inhalte der Websites selbst Meinung und Urteil bilden zu können.
Das Recht und die Zubilligung der Fähigkeit zur eigenen Urteilskraft und Meinungsbildung für alle Bürger - auch in Sachen rechtsradikaler Websites, Maßnahmen und Aktionen für Schüler und Jugendliche, diese trotz oder gerade angesichts der menschenverachtenden Inhalte zu erlangen? - daran denkt die Bezirksregierung nicht im geringsten.
Der Artikel 5 (1) des Grundgesetzes...
...gilt aus Sicht der Bezirksregierung für alle nicht-akademischen Nutzer nicht, da sich die Bezirksregierung auf Grundlage des Grundgesetzes Artikel 5 (2)
sprich dem Mediendienstestaatsvertrag, dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und dem Ordnungsbehördengesetz im Recht sieht, die Informationsfreiheit in Puncto Webzugriff für alle anderen Internetnutzer Nordrhein-Westfalens einzuschränken.
Gegen die Sperrverfügung legten einige Access-Provider Widerspruch ein, der von der Bezirksregierung mit Ablehnung und im September 2002 mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Sperrverfügung beantwortet wird. Zahlreiche Verwaltungsgerichte bestätigen die Anordnung und lehnen die Klagen von Access-Providern ab.
Dieser Initial-Sperrverordnung mit offiziell-verbindlichem Verbotscharakter waren Bemühungen seitens der Bezirksregierung vorangegangen, mittels informellem Gesprächsrunden mit und Anhörungen von Access-Providern in NRW, Androhungen von Bußgeldern in Höhe von 500.000 DM bei Nicht-Sperrung und schriftlichen Sperraufforderungen die Access-Provider in NRW zu einer "freiwilligen" Sperrung von Websites und Überprüfung gehosteter Websites zu bringen.
Diese Bemühungen zogen sich über zwei Jahre von 2000 bis zum Februar 2002 hin. Etliche Access-Provider beugten sich auch dem politischen Druck aus Düsseldorf und sperrten Websites, obwohl weder Klarheit über die Rechtmäßigkeit der Forderungen aus Düsseldorf herrschte, noch eine offiziell-rechtsverbindliche Anordnung vorlag.
In ihrer oberflächlichen, in pathetischem Ton abgefassten Stellungnahme zur Sperrung strafbarer volksverhetzender Internet-Angebote, die keine Auseinandersetzung mit den Positionen der Filterkritiker oder den Willen zum Diskurs erkennen läßt, hat sich die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. Januar 2004 rückhaltlos hinter die Positionen und Maßnahmen der Düsseldorfer Bezirksregierung gestellt.
In ihrer Stellungnahme behauptet die VDJ, die sich als juristische Standesorganisation versteht, "das Internet wird verstärkt zur Verbreitung neonazistischer Propaganda und von Pornografie genutzt..." und "das Internet unterliege den allgemeinen Gesetzen und der Verfassung." "Mit allem Nachdruck" fordert der VDJ "die verantwortlichen Stellen auf, dem Beispiel der Bezirksregierung Düsseldorf zu folgen" und von der Bezirksregierung Düsseldorf "dem Druck der Wirtschaft und interessierter Politiker nicht nachzugeben, welche aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen den Zugang auch zu strafbaren Internetinhalten uneingeschränkt offen halten wollen."
Mit der Begrüßung des paternalistischen und autoritären Ansatzes der Bezirksregierung, gesellschaftliche Probleme und deren Phänomene durch deren Ausblendung und der Verordnung von Filterung und Zensur von "oben" zu lösen, der jeglichen Gedanken zu Medienkompetenz, Informations- und Meinungsfreiheit beiseite wischt, hat sich die VDJ wohl gänzlich von ihrer eigenen Programmatik entfernt. Denn wie die VDJ in ihrer eigenen Programmatischen Erklärung formuliert:
Wie es scheint, findet in der VDJ in Bezug zur "offenen Gesellschaft" und dem "gesellschaftlichen Diskurs" ein Paradigmenwechsel statt, der zur Rückkehr des "Muffs von 1000 Jahren unter den Talaren der VDJ" führt. Weitere kritische Würdigungen des VDJ Pamphlets, denen ich mich anschließe, kann man dem Telepolis Artikel Verpflichtung zur Zensur? von Burkhard Schröder vom 17.02.2004 und der Erklärung des Chaos Computer Clubs Düsseldorf Wegschauen hilft nicht vom 15.02.2004 entnehmen.
Wie in der Heise-Newsticker Meldung Bezirksregierung will Suchmaschinen für Inhalte in die Pflicht nehmen berichtet wird, beabsichtigt nach Aussage von Jürgen Schütte während einer Podiumsdiskussion im Rahmen der Forum-IT Reihe des Instituts für Rechtsinformatik der Universität Hannover am 20.10.2003 die Bezirksregierung Düsseldorf, mit Suchmaschinenberteiber, allen voran Google, Kontakt aufzunehmen, weil diese ebenfalls als "Serviceprovider" für die gelieferten Suchergebnisse rechtlich verantwortlich zu machen seien.
Google hatte bereits 2002 bestätigt, Links zu Websites aus dem Index zu entfernen, wenn ein Staat den Antrag dazu stellt.
D. h. im Klartext, dass die URLS von Sites, die eine staatliche Behörde wie die Bezirksregierung Düsseldorf für illegal befindet, an Google übermittelt werden, die dann ohne große Umstände zu machen die URL aus ihrem Index entfernen.
Wie der Heise-Newsticker am 22.07.03 in seiner Meldung Netzaktivist werden volksverhetzende Links vorgeworfen berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgrund einer privaten Denunzierung und achtmonatigen Ermittlungen des Landeskriminalamtes ein Verfahren wegen Volksverhetzung oder Beihilfe zur Volksverhetzung gegen Alvar Freude, einen der Gründer der Site odem.org, die sich wie diese Seiten gegen die Sperrverfügungen und Filterabsichten in NRW richtet, eröffnet. Der Vorwurf stützt sich auf zwei Links zu rechtsradiaklen Sites, die auf odem.org zur Dokumentation der Vorgänge um die Düsseldorfer Sperrverfügungen enthalten sind. Begründet wird der Vorstoß mit damit, die Links seien strafbare Verbreitung rechtsradikaler Propaganda.
Dazu wird von Heise der Sprecher der Staatsanwaltschaft Eckhard Maak mit dem Satz zitiert
Wer die odem.org Seiten kennt, wird wissen, dass dieser Vorwurf und der Verdacht Maaks einfach nur unhaltbar ist.
Die Links müssen in ihrem Kontext betrachtet werden und der dient - wie auf den ersten Blick für den erkenntlich, der Augen hat - mitnichten rechtsradikaler Propaganda, sondern stellt zum einen den Ausdruck freier Meinungsäußerung dar, die sich einem ganz anderen Thema widmet als der Volsverhetzung, zum anderen dient er und die darin enthaltenen Links dem Zweck der Information und Aufklärung von Besuchern der Site über die Sachverhalte um die Sperrverfügungen.
Es drängt sich hier viel eher der Eindruck auf, dass hier der Versuch unternommen wird, Justiz und Starfverfolgungsbehörden zu instrumentalisieren, um einen Kritiker mundtot zu machen.
Im Dezember 2002 hatte die Untersuchungsrichterin Francoise Dessaux des Kantons Waadt aufgrund von Ehrverletzungsklagen im Rahmen eines ersten Untersuchungsverfahren und nicht einer abgeschlossenen Gerichtsverhandlung Sperrverfügungen unter Androhung von Geld- und Gefängnisstrafen an über 30 Zugangs-Provider der Schweiz erlassen.
Die Provider wurden darin aufgefordert, innerhalb von fünf Tagen den Zugang zu den beiden Websites swissjustice.net und Swiss Corruption, Sites, die sich der Information und Diskussion von Fällen schweizerischer Justizwillkür und Kooruption widmen und im Ausland gehostet werden, durch Manipulationen ihrer rekursiven DNS-Server zu blockieren.
Als Begründung gab die Untersuchungsrichterin an, die Websites würden ehrverletzende Inhalte enthalten und ein Zugriff auf die ausländischen Host-Provider sei zu schwierig. Außerdem gestatte ihr Paragraf 177 der kantonalen Strafprozessordnung von Waadt, der das Verbot des Zugangs zu "Orten", an denen Straftaten stattfinden beinhaltet, den Zugang zu Websites, die sich am "Ort Internet" befinden, zu verbieten.
Die meisten Provider kamen der Verfügung zwar unter Protest nach, legten aber gleichzeitig beim Gericht in Lausanne Einspruch gegen die Verfügung ein, dem auch im April 2003 wegen fehlender Rechtsgrundlage laut des Gerichts in Lausanne im Sinne der Provider entsprochen wurde.
Doch Francoise Dessaux gab nicht auf.
Am 16.05.2003 schickte die Richterin einen nicht bindenden Brief an die rebellischen Provider, in dem sie den Providern Mittäterschaft vorwarf und erneut nicht nur die Blockierung der Websites forderte, sondern auch die des Webhosters c9c.net in Thailand, über die User zu den gespiegelten Inhalten der betroffenen Websites gelangen können. Sollten die Schweizer Provider ihrer brieflichen Anordnung nicht nachkommen, droht Dessaux den Providern mit Strafverfahren wegen Beihilfe zur Verleumdung, Beschimpfung und übler Nachrede.
Der größte Zugangs-Provider der Scheiz, Bluewin, ist dem blauen Brief in vorauseilendem Gehorsam bereits nachgekommen und hat gleich den Zugang zu allen über c9c.net laufenden Websites und E-Mail Accounts gesperrt.
c9c.net forderte deshalb in einer Erklärung alle Bluewin User auf, "in Anbetracht dieses Affronts schlicht und einfach nun sofort sämtliche E-Mail-Adressen sowie Web-Hostings bei www.bluewin.ch zu kündigen sowie auch einen besseren Internet-Provider zu wählen".
Der Antrag der FDP vom 21.05.2003 liest sich teilweise wie eine Kurzfassung der hier und auf odem.org erhobenen Kritikpunkte und Forderungen. Es scheint, als hätte wenigstens ein Teil der Politiker eines Teils der FDP ihre Hausaufgaben gemacht und stellenweise kann man sich dem Antrag der FDP anschließen.
Was z. B. fehlt ist eine deutlicher werdende Absage an die Ansichten der Düsseldorfer Bezirksregierung oder Pläne zur Errichtung einer zentralen Zensurinfrastruktur in Deutschland. Auch die eher unkritische Nennung der Bewertung von Internetinhalten (Rating) und das starke Gewicht, dass die FDP auf die internationale, polizeiliche Starfverfolgung legt im Gegensatz zu Elementen der Aufklärung und der Schaffung von Medienkompetenz ist zu bemängeln.
In ihrem Antrag stellte die FDP zuerst einmal klar, dass ihrer Meinung nach die Zugangsprovider grunsätzlich nichtverantwortlich für illegale und jugendgefährdende Inhalte sind:
Allerdings könnten als letztes Mittel die Zugangsprovider aufgrund gesetzlicher Regelungen (s. u.) bei Erfolgsaussichten als Nichtstörer zum Zwecke einer "Gefahrenabwehr" in die Pflicht genommen werden, worauf sich die Düsseldorfer Sperrverfügungen berufen:
Auf die Verpflichtung der Zugangsprovider als Nichtstörer sei jedoch gegenüber den polizeirechtlich Hauptverantwortlichen nur behelfsmäßig abzuheben, wenn alle erdenklichen Maßnahmen gegen die Hauptverantwortlichen schitern sollten. Dabei sei der Verweis auf den Aufwand oder die Ungewissheit des Erfolges der Maßnahmen keine Legitimation, um die Zugangsprovider anzugehen.
Die FDP schließt sich den auf diesen Seiten und odem.org aufgeführten Kritikpunkten an, indem sie Zweifel in Bezug zur Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns der Düsseldorfer Bezirksregierung äußert, denn die technischen Maßnahmen zur Zugangssperre (IP-Filterung, DNS-Manipulationen und Filter-Proxys) wären gemessen am zu betreibenden Aufwand, den Erfolgsaussichten und negativen Bebeneffekten ungeeignet. Als unangemessen seien auch die Forderungen zu bezeichnen, auf alle illegalen oder jugendgefährdenden Inhalte im Internet mit Sperrverfügungen gegen deutsche Zugangsprovider zu reagieren. Gerade Sperren und Filter zum Zwecke des Jugendschutzes seien gänzlich abzulehnen, weil eine differenzierte Zugangssperre zu Inhalten, die nach dem Alter der User unterscheidet nicht möglich sei und deshalb zwangsläufig auch erwachsene User als Drittbetroffene, für die eine Beanstandung von Inhalten nicht gelte, regelmäßig von den Sperren in ihren Freiheitsrechten verletzt wären.
Stattdessen setzt die FDP auf userseitig einzusetzende Filterprogramme, Aufklärung und Information von Usern und Inhalteanbietern und die [Anm.: in ihren Auswirkungen u. U. als kritisch einzustufenden] Mittel des Ratings, der internationale Strafverfolgung illegaler Internetinhalte und der Selbtregulierung/-kontrolle:
Der Antrag schließt mit einem kleinen Forderungskatalog an die Bundesregierung, in dem leider nicht eine Einflußnahme zur Aufhebung der Düsseldorfer Sperrverfügungen und eine klare Absage an Zensurmaßnahmen enthalten sind. Die Forderungen:
In einer Presseverlautbarung vom 27.01.03 erklärte der der Vorsitzende des DGB NRW, Walter Haas, dass der DGB NRW die zwei rechtsextremen Websites der Sperrverfügung vom Februar 2002 nach §12 des MDSTV für unzulässig hält und alle Aufsichtsbehörden in Deutschland schriftlich dazu aufgefordert hat, dem Beispiel des Regierungspräsidenten zu folgen, der DGB NRW bedauert, dass die anderen Aufsichtsbehörden eine abwartende Haltung einnehmen und erlaubt sich die rechtsinterpretierenden Äußerung, dass "das Gesetz keinen Ermessensspielraum zulässt".
Er erhebt die Forderungen, dass "Internet-Anbieter" [Anm.: weiß der DGB NRW überhaupt, von wem er da spricht?] zu einer verbindlichen Selbstregulierungsverpflichtung, sprich Einsatz von Filtertechnik, verpflichtet werden müssen, dass die Organisation jugendschutz.net alle Angebote im Netz prüft und die Ermächtigung erhält, "Provider" zu veranlassen, Angebote zu verändern oder zurückzunehmen. Des weiteren spricht der DGB NRW von der Einführung einer für alle Bundesländer verbindlichen, einheitlichen Regelung und einer Registrierpflicht für Access-Provider.
Kommentar: Hat der DGB NRW die betreffenden Gesetze wenigstens einmal selbst gelesen? Der DGB NRW scheint unreflektiert die Worte wiederzugeben, die ihm seitens der Bezirksregierung Düsseldorf in den Mund gelegt worden sind. Die Äußerungen lassen in keinster Weise eine kritische Würdigung der Auswirkungen erkennen, die die aufgestellten Forderungen hätten.
Vergleichen Sie hierzu das folgende Zitat aus der Rede des Regierungspräsidenten Jürgen Büssow anlässlich des Kongresses "Hass und Gewalt im Internet" am 17. September 2002: