Das U-Boot verursacht Infektionen: Das Wasser wird von einem Gefangenen zum anderen nicht gewechselt, es hält Wochen und wird schließlich zu einer Brühe, die die milicos manchmal mit Exkrementen würzen. Das U-Boot hinterläßt Insuffizienz der Atemorgane, Herzschwäche; hinterläßt Herzjagen, Brustfellentzündung und Asthmaanfälle.
Eine normale Maschinensitzung besteht aus etwa zehn Immersionen, und jedesmal stirbt der Körper fünf mal. Fünfzig Tode in einer Nacht, das ist das U-Boot.
Ernesto Gonzalez Bermejo: Hände im Feuer - Ein Tupamaro blickt zurück, Focus Verlag, 1986
In Deutschland scheint es wieder so weit zu sein, für den Einsatz der Folter als Mittel der Strafverfolgung und -aufklärung, z. B. bei Entführungsfällen oder zur Terrorprävention Verständnis, Zustimmung und Billigung zu äußern.
Die Berliner Zeitung Der Tagesspiegel war im Zuge von Recherchen im Mordfall des entführten Jakob von Metzler in den Besitz eines internen Vermerks des Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner gelangt, der die Überschrift "Nur für die Handakte der Polizei/StA" trug.
In dem Vermerk heisst es,
Der Tagesspiegel zitiert den Polizeisprecher Liebeck mit dem Satz
Am 20.02.2003 teilte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth zum Vorwurf gegen die Ermittler der Frankfurter Polizei, diese hätten den Mörder des entführten Jakob von Metzler mit der Androhung von Folter zu Aussagen gezwungen, dem Tagesspiegel mit:
Nach der Meldung des Tagesspiegels führte Mackenroth als Beispiel Terroranschläge wie die Terroranschläge am 11. September 2001 in den USA an, die mit Folter möglicherweise verhindert werden können.
Am 24.02.2003 hatte der Innenminister von Brandenburg, Jörg Schönbohm in der Sendung "Unter den Linden" auf die Frage des Moderators Bodo Hauser, ob man sich Strafmaßnahmen wie im Fall von Metzler auch für potentielle Terroristen überlegen müsse, zur Antwort gegeben:
Die Meinung des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch wird von der Bild am Sonntag vom 23.02.2003 mit dem Satz wiedergegeben
Während der Polizeivizepräsident Daschner in einem Gespräch mit dem FOCUS meinte
Ernesto Gonzalez Bermejo: Hände im Feuer - Ein Tupamaro blickt zurück, Focus Verlag, 1986
Der Einsatz der Folter, gleich unter welchen Umständen oder welchem Anlaß verstößt grundsätzlich gegen Gesetze und Vorschriften, die die Basis für Grundrechte, Menschenrechte und den Rechtsstaat bilden. Anders herum basiert die Existenz dieser Rechte und des Rechtsstattes u. a. auf den historischen Erfahrungen der Sklaverei, Folter und Lynchjustiz.
Folter macht aus dem menschlichen Individuum ein Objekt in den Händen des Folterers, dem jede Würde genommen wird, das keinerlei Schutz und Gewissheit körperlicher und seelischer Stabilität mehr kennt.
Folter macht aus einem Staat, der das menschliche Leben achtet und bei der Ahndung von Verbrechen den Prinzipien der Gerechtigkeit und Menschlichkeit folgt, einen brutalen Polzeistaat, in dem Willkür, Entrechtung und Unmenschlichkeit diese Prinzipien ersetzen.
Die Folter, auch als sogenannte Ultima Ratio und jeder, ob Politiker, Polizeivertreter oder Jurist, der Folter als legitimes Mittel der Strafverfolgung und -aufklärung, des Verhörs und der Verhinderung von Straftaten billigt ist verabscheuungswürdig und moralisch wie politisch zu verurteilen
Jede Diskussion um den Einsatz der Folter verbietet sich grunsätzlich, jede Diskussion darum stellt eine Verhöhnung aller Folteropfer dar, die jemals in den Kellern der Inquisition, in den Gefängnissen aller Diktaturen und den Zellen der GeStapo und der SS gequält wurden.
Diese Auffassung spiegelt sich in zahlreichen internationalen und nationalen Rechtstexten wieder:
Grundgesetz
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 104
"(1) Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden."
Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Artikel 3
"niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden."
UN-Erklärung über den Schutz aller Personen vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
Artikel 3
"Kein Staat darf Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zulassen."
UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Artikel 2
"Jeder Vertragsstaat trifft wirksame gesetzgeberische, verwaltungsmäßige oder sonstige Maßnahmen, um Folterungen in allen seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebieten zu verhindern."
UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen
Grunsatz 31
"Körperstrafen, Dunkelarrest sowie alle grausamen, unmenschlicher oder erniedrigenden Strafen sind als Bestrafung für disziplinäre Verfehlungen uneingeschränkt verboten."
Verhaltenskodex für Beamte mit Polizeibefugnissen
Artikel 5
"Beamte mit Polizeibefugnissen dürfen niemals irgendeine Art von Folter oder sonstiger grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe anwenden, veranlassen oder dulden"
Ernesto Gonzalez Bermejo: Hände im Feuer - Ein Tupamaro blickt zurück, Focus Verlag, 1986
Die Tupamaros waren die Stadtguerilla-Bewegung "MLN - Bewegung der Nationalen Befreiung" in Uruguay, die sich nach einem peruanischen Bauernführer und einem Inkafürsten, die beide den Namen Tupac Amaru trugen, ab 1965 den Namen Tupamaros gaben und um 1962 entstanden.
1960 musste Uruguay ein Abkommen mit dem Internationalen Währungsfond abschließen mit der Verfpflichtung eines freien Wechselkurses. Die einzige gesellschaftliche Gruppe, die daraus Vorteile zog, waren die Viehzüchter mit ihren großen Ländereien, die von der Bezahlung in $US Dollar für ihre Rindfleischexporte profitierten, während ein Importboom einsetzte, der im Laufe der kommenden Jahre die einheimische Industrie Uruguays schachmatt setzte, so dass es zu einer hohen Arbeitslosigkeit und Inflation kam.
Seit 1968 galt praktisch ohne Unterbrechung der Ausnahmezustand in Uruguay. Zeitungen wurden verboten, wenn sie sich kritisch über das Regime geäußert hatten. Hausdurchsuchungen und Verhaftungen waren ohne richterliche Genehmigung möglich, die Versammlungsfreiheit wurde eingeschränkt. Kritische Beamte wurden entfernt. Linke Organisationen wurden per Dekret verboten. Bei Verhören war die Folter gängiges Mittel. 1968 entstanden in Uruguay die Todesschwadronen aus Polizei- und Militärangehörigen, die im staatlichen Auftrag mordeten. Sie gingen nicht nur gegen Tupamaros, sondern auch gegen Gewerkschafts- und Studentenführer vor.
1972 wurde der innere Kriegszustand verhängt, der Subversion verdächtigte Personen wurden ab dann Militärgerichten überantwortet. Folter wurde systematisch gegen alle politischen Gefangenen eingesetzt. Der Name "Tupamaros" durfte öffentlich nicht mehr erwähnt werden. 1973 wurde die politische Macht vom Präsidenten Bordaberyy ganz an die Militätjunta übergeben und in der Zeit danach stieg die Zahl der politischen Gefangenen auf 50.000 an.
Uruguay erhielt international die Bezeichnung "Folterkammer Südamerikas" und das Gefängnis "Libertad" (Freiheit) wurde zum berüchtigsten Gefängnis ganz Südamerikas.
Ernesto Gonzalez Bermejo: Hände im Feuer - Ein Tupamaro blickt zurück, Focus Verlag, 1986
Dem Nachwort v. G. Weber - Ein Mythos stirbt - Tupamaros heute entlehnt