Laut dem 18. Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten wurden in den letzten fünf Jahren folgende, richterliche Überwachungsanordnungen für Telekommunikationsanschlüsse erlassen:
4.674 (1995)
6.428 (1996)
7.776 (1997)
9.802 (1998)
12.651 (1999)
Ergänzung durch aktuelle Meldungen und Pressemitteilungen des Bundesdatenschutzbeauftragten und der Regulierungsbehörde:
15.741 (2000)
19.896 (2001)
21.874 (2002)
24.501 (2003)
29.017 (2004)
35.015 (2005)
35.329 + 7.432 Verlängerungen (2006)
38.386 + 7.603 Verlängerungen (2007)
Die Zahlen werden von den Mobilfunk- und Festnetzbetreibern an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gemeldet. Zum Vergleich: In den USA wurden 1999 nach offiziellen Angaben 1190 Personen abgehört.
Laut "Die Welt", die sich auf Angaben des Justizministeriums und der RegTP stützt, waren von den 1998 abgehörten Anschlüssen 6391 Mobiltelefon-Anschlüsse.
Um die "Lüge", die C. Ströbele bzgl. der Bundestagskampagne andeutet, in Zukunft stützen und die wahren Sachverhalte verschleiern zu können, plant - laut der Meldung Abhörstatistik zu bürokratisch des FOCUS Magazins vom 20.07.03 - das Bundeswirtschaftministerium (Anm.: vermutlich mit Absprache des Bundesinnenministeriums) die erklärten politischen Ziele 'Einsparungen im öffentlichen Haushalt / Bürokratieabbau' und den Verweis auf die Belastung der TK-Unternehmen (wobei die Belastungen keine Rolle spielen, die den TK-Unternehmen durch den Zwang zur Einrichtung und Unterhaltung der Überwachungsvorrichtungen entstehen) als Erklärung zu mißbrauchen, um bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes einen Paragraphen einzubauen, der die obigen Jahresstatistiken abschaffen wird. Stattdessen soll nur noch die Zahl der Ermittlungsverfahren erhoben und veröffentlicht werden, die alle Landesjustizministerien erfassen. Wie man anhand der Gesamtzahl für das Jahr 2002 sehen kann, ist diese Zahl sehr viel geringer und sagt nichts über die Anzahl der tatsächlich abgehörten Anschlüsse aus, die von den Ermittlungsverfahren betroffen waren.
Die jährlichen, vom Bundesdatenschutzbeauftragten kommentierten Jahreszahlen hatten stets das Interesse der Öffentlichkeit in Sachen Telekommunikationsüberwachung geweckt, vermutlich der Grund, warum man diese Kennzahl abschaffen will.
Wie es der Datenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt, Klaus-Rainer Kalk, dem FOCUS gegenüber ausdrückte, handele es sich bei dem Vorhaben um den "Versuch, die öffentliche Meinung zu manipulieren".
Zum Sachverhalt veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium folgende Pressemitteilung: