Ein IMSI-Catcher ist das, was Carnivore für E-Mails und ein Key-Logger für den PC ist.


Oben die Abbildung einer Anlage, die als IMSI-Catcher funktioniert aus dem Dokument On the security of 3GPP networks von Michael Walker. Darunter ein IMSI-Catcher, wie ihn der Verfassungsschutz (2002) benutzt aus dem DuD-Artikel Der IMSI Catcher.
Laut dem Magazin "connect" wurden in Deutschland 1999 die Telefonanschlüsse von 12600 Personen abgehört, in den USA waren es im gleichen Zeitraum nach offiziellen Angaben 1190 Personen (Link).
Nach der Tageszeitung "Die Welt", die sich auf Angaben des Justizministeriums und der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post stützt, haben 1998 Richter fast 10.000 Telefonüberwachungen an 11.272 Anschlüssen angeordnet. Davon waren 6391 Mobiltelefon-Anschlüsse (Link).
Man sieht also eine deutliche Tendenz.
Zum Abhören von Mobilfunkgeräten, landläufig als "Handys" bekannt, werden von Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten sogenannte "IMSI-Catcher" eingesetzt, wie u. a. das von deutschen Geheimdiensten benutzte Gerät "GA 090" der Firma Rohde & Schwarz. Das Kryptohandy, das von Siemens auf der Basis des S35i entwickelt wurde, hat Rohde & Schwarz aufgekauft und vertreibt es unter dem Produktnamen "TopSec GSM".
Das auch Verschlüsselung bei GSM Handys nichts nutzt, meldete im September 2003 das Magazin New Scientist im Artikel GSM phone encryption "can be cracked" und die Netzzeitung in ihrem Artikel GSM-Handys belauschbar. Darin wird von einer Man-in the-Middle Methode zum Brechen heutiger GSM Verschlüsselung berichtet, die vom Team um den bekannten Kryptologen Eli Biham unter Ausnutzung einer Sicherheitslücke im Verschlüsselungssystem aller bis heute (Stand Sept. 2003) verkauften GSM Handys (3G Handys sind nicht btroffen) entwickelt wurde. Die Methode bietet sich zum Einsatz in IMSI-Catchern an.
Laut der Meldung des SPIEGL Online vom 08.06.2002 Bundestag erlaubt umstrittene Abhörmethode für Handys haben

Gespräche, die mit Handys [Anm.: nach GSM Standard] geführt werden, sind grundsätzlich abhörbar. Das mag zunächst verwunderlich erscheinen, da die Netzbetreiber und Gerätehersteller lange Zeit gerade mit der Verschlüsselung für diese neue Kommunikationstechnik geworben haben. In diesem Zusammenhang wurde jedoch nicht erwähnt, daß Netzbetreiber durch einen Befehl die Verschlüsselung ausschalten können. Diese Funktion ist notwendig, da in einigen europäischen Ländern nur eine unverschlüsselte Kommunikation möglich ist. Ob verschlüsselt oder unverschlüsselt übertragen wird, wird auf den Handys bislang nicht angezeigt.
Im Rahmen der Beratungen über ein Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz wurde erörtert, Nachrichtendiensten und Strafverfolgungsbehörden den Einsatz von Geräten ( sog. IMSI-Catcher) zu erlauben, die gezielt bei einzelnen Handys die Verschlüsselung ausschalten können und damit das Mithören und Aufzeichnen von Gesprächen ermöglichen. Daneben sollten diese Geräte dazu genutzt werden, die netzinternen Rufnummern von Mobiltelefonen, die sogenannten IMSI (International Mobile Subscriber Identity - netzinterne Teilnehmerkennung, die zu einem bestimmten Mobilfunknetz gehört) zu ermitteln, um treffsicher auf einzelne Handys zugreifen zu können.
Das Grundgerät ist nicht größer als ein durchschnittlicher PC. Die Steuerung erfolgt durch ein handelsübliches Laptop. Der IMSI-Catcher kann in zwei Betriebsmodi (fangen, abhören) arbeiten. Geräte zum Fangen und Abhören sind identisch; zum Abhören ist zusätzlich lediglich eine Softwareergänzung und ein nachgeschaltetes Handy nötig. IMSI-Catcher können in verschiedenen Funknetzen (D1, D2, E-Plus) eingesetzt werden. Der Betrieb kann aus einem PKW heraus erfolgen. Damit ist ein schneller Ortswechsel unproblematisch.
Um gezielt abhören zu können, ist in aller Regel die Kenntnis der Rufnummer erforderlich. Die Abhörgeräte simulieren dafür eine Basisstation, indem sie eine zusätzliche eigene Funkzelle [Anm.: eines Mobilfunknetzes, also D-1 oder E-Plus usw.] aufbauen, die sich genau wie eine Originalzelle verhält. Weil die Abhörgeräte mit einer etwas stärkeren Leistung arbeiten, melden sich alle Geräte in dieser neuen Funkzelle und nicht bei der eigentlichen Basisstation an. Über diese Station laufen dann alle Verbindungsanfragen der Handys. Die Nutzerinnen und Nutzer bemerken von diesem "Fangen" nichts. Von allen in seiner Reichweite befindlichen Handys [Anm.: sämtliche Mobiltelefone im Umkreis von etwa 100 Metern] kann das Abhörgerät neben der IMSI auch die IMEI (International Mobile Station Equipment Identity - Endgerätekennung) abrufen. Technisch bedingt kann während dieser Prozedur [Anm.: ein paar Minuten] niemand mit dem betroffenen Handy Gespräche führen oder empfangen. Selbst Notrufe zu Polizei, Feuerwehr oder ärztlichem Notdienst sind von keinem der in der neuen Funkzelle eingebuchten Handys möglich.
Im Abhörmodus nutzen IMSI-Catcher die Möglichkeit, die Verschlüsselung auszuschalten. Wenn also die Gespräche eines Handys abgehört werden sollen, wird beim Verbindungsaufbau die Verschlüsselung ausgeschaltet, so daß die Gesprächsinhalte zwar nach wie vor in digitaler Form, jetzt aber unverschlüsselt und mit entsprechender Software abhörbar vorliegen und aufgezeichnet werden können. Solange das Abhörgerät in diesem Modus arbeitet, kann mit keinem gefangenen Handy im Einflußbereich des Abhörgerätes eine Verbindung aufgebaut werden. Lediglich abgehende Gespräche des abgehörten Handys sind möglich.
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben den Einsatz der IMSI-Catcher insbesondere deshalb abgelehnt, weil bei der Feststellung der Rufnummer und beim Abhören der Betroffenen mit einer bisher noch nicht dagewesenen Intensität das Recht auf unbeobachtete Kommunikation unbeteiligter Dritter beeinträchtigt wird.
Selbst wenn diese Abhörgeräte zwar von Nachrichtendiensten und Strafverfolgungsbehörden zunächst nicht eingesetzt werden sollen, bleiben die beschriebenen Risiken für die Nutzerinnen und Nutzer von Handys jedoch bestehen. Einerseits ist nicht auszuschließen, daß diese Geräte beispielsweise für den Export produziert werden. Andererseits dauert es erfahrungsgemäß nicht lange, bis Bauanleitungen für einzelne Komponenten oder für das gesamte Gerät veröffentlicht werden. Es wäre verwunderlich, wenn das, was erhältlich ist, nicht auch von irgend jemand zum Einsatz gebracht würde.
Es wird deutlich, daß nur ein ausgeschaltetes Handy einen wirklich sicheren Schutz vor mißbräuchlicher Nutzung garantiert. Damit wird aber gerade der Zweck der Handynutzung, der in der ständigen Erreichbarkeit liegt, unterlaufen. Den Nutzerinnen und Nutzern von Handys müssen die hier beschriebenen Risiken jedoch bekannt sein, damit sie für sich selbst bewußt entscheiden können, ob und wie lange sie bei welchen Gelegenheiten ihr Handy einschalten. Schön wäre es, wenn Mobilfunkgeräte so weiterentwickelt und der Netzbetrieb so ausgestaltet würden, daß Mißbrauchsmöglichkeiten von vornherein so weit wie möglich ausgeschlossen sind. Gerätehersteller und Netzbetreiber sind aufgefordert, im Rahmen des geltenden Rechts durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, daß ihre Kundinnen und Kunden vertraulich miteinander kommunizieren können. Solange dies nicht sichergestellt ist, bedarf es auch von ihrer Seite der offenen und umfassenden Aufklärung der Kundschaft über die Risiken für die vertrauliche Kommunikation in Mobilfunknetzen.
Aus Handys - Komfort nicht ohne Risiko
der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Kleine Anfrage vom 23.08.2001 der Abgeordneten Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Jörg van Essen, Rainer Funke, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P. [BT Drucksache 14/6827] mit den Antworten der Bundesregierung vom 06.09.2001 [BT Drucksache 14/6885]
Laut Bericht des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL vom 13. August 2001 (Heft 33/2001 S. 54f.) setzt der Bundesgrenzschutz zur Verfolgung von Straftaten so genannte IMSI-Catcher ein. Dabei handelt es sich um ein technisches Gerät, mit dem u. a. die Gerätenummer von Mobiltelefonen festgestellt und somit eine eindeutige Lokalisierung des Benutzers vorgenommen werden kann.
Die Strafverfolgungsbehörden begründen den Einsatz dieser Geräte mit der anscheinend vermehrt zu beobachtenden Tatsache, dass Tatverdächtige schwerer Straftaten, vor allem im Bereich der Organisierten Kriminalität (OK), zur Verschleierung ihre Mobiltelefone und Telefonkarten häufig wechseln und somit aufgrund immer neuer Rufnummern von der Polizei kaum mehr zu überwachen seien. Bei der aktuell gewordenen Überwachungsmethode wird durch den IMSI-Catcher eine Basisstation, in die sich die Mobiltelefone zur Herstellung von Funkverbindungen zu ihrem Netzbetreiber einloggen müssen, in der Nähe des Verdächtigen simuliert, so dass die Gerätedaten der Mobiltelefone direkt in den polizeilichen Apparat übertragen werden. Dies hat im Übrigen auch technische Nebenfolgen. Zum einen führt es zu einem zeitweiligen Ausfall der Basisstationen der Mobilfunkbetreiber und zum anderen zur Übermittlung der Geräte- und ggf. Rufnummern auch aller anderen Mobilfunknutzer in der näheren räumlichen Umgebung. Streitig ist nun, ob die geltenden Vorschriften, insbesondere der Strafprozessordnung (StPO) den Einsatz solcher Geräte überhaupt decken. Vergleichbare Probleme bestehen bei der Frage des auf Gerätenummern bezogenen Abhörens.
Wir fragen daher die Bundesregierung: