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FR: Horchposten der Army im Naturschutzgebiet

Online Reprint des Artikels "Horchposten der Army im Naturschutzgebiet"
Frankfurter Rundschau / Lokal-Rundschau / Offenbach/Darmstadt vom 04.10.2003.


Horchposten der Army im Naturschutzgebiet
BUND kritisiert Radaranlage auf dem August-Euler-Flugplatz / Umfangreiche RP-Auflagen Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) kritisiert den Bau einer militärischen Radaranlage im Naturschutzgebiet "Ehemaliger August-Euler-Flugplatz." Nach Ansicht des Regierungspräsidiums sind negative Auswirkungen nicht zu erwarten.

Darmstadt · 3. Oktober · blu · "Es ist unglaublich, dass die Amerikaner machen können, was sie wollen", schimpft Brigitte Martin vom BUND. Die US-Army will auf einer über drei Hektar großen Fläche im Nordwesten des unter Naturschutz stehenden ehemaligen Flugplatzes einen Horchposten mit vier Sendern und einem Empfänger bauen, sowie Betriebsgebäude, ein Tanklager und einen Parkplatz. Die Antennen sind rund 16 Meter hoch und haben einen Durchmesser von sieben Metern.

Das Regierungspräsidium (RP) hat die Anlage befristet bis zum 31. Dezember 2012 genehmigt. Wie die Behörde weiter mitteilt, wurden die Städte Darmstadt und Griesheim angehört. Sie haben dem Bauvorhaben nicht widersprochen. Öffentlichkeit oder Verbände seien aber nicht beteiligt worden, kritisiert Martin. Bereits bei Ausweisung des rund 70 Quadratmeter großen Naturschutzgebietes zwischen Darmstadt und Griesheim sei diese Teilfläche unter Nutzungshoheit der Amerikaner gestellt worden. Das Land Hessen hat das Gebiet als eines der besonders schützenswerten Flächen in Europa im Rahmen der Flora- Fauna-Habitat- (FFH-) Richtlinie der Europäischen Union angemeldet. Es bestehe eine besondere Verpflichtung die dort angesiedelte Flora und Fauna zu schützen, betont Martin.

Die Naturschützer sorgen sich nicht nur wegen der Vielzahl seltener Pflanzen- und Tierarten, die der Militärbetrieb gefährde. Der Elektrosmog der Anlage beeinträchtige möglicherweise die Gesundheit der Bewohner im Griesheimer Wohngebiet Sankt-Stephan, das nur 250 Meter entfernt sei. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post und das Bundesamt für Strahlenschutz hätten zwar bescheinigt, dass von der Radaranlage keine Gefahr ausgehe. Grundlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung seien allerdings allein Angaben der US-Army gewesen, sagt Martin. Deshalb hätte aus ihrer Sicht vor der Genehmigung ein unabhängiges Gutachten eingeholt werden müssen.

Trotz der Kritik sieht der BUND wenig Chancen das Vorhaben der Amerikaner zu verhindern. "Man hat angesichts der Rechtslage von vorneherein wenig dagegen machen können."
Das RP sah nach Angaben von Behördensprecher Dieter Ohl keine Gründe, den Antrag der Amerikaner abzulehnen: "Das Vorhaben ist zeitlich befristet. Zudem gibt es eine ganze Reihe Auflagen." So müssen die Amerikaner das Gelände nach der Nutzung wieder zurückbauen und das Gelände zudem für weitere acht Jahre im Sinne des Naturschutzes pflegen. Bauten und Zäune müssen so angelegt werden, dass Trockenrasenstandorte geschont werden und keine Bäume gefällt werden müssen. Die US-Army darf zudem kein Gras oder ortsfremde Pflanzen säen. Zu den Auflagen gehört auch, dass zur Kompensation für den Eingriff in die Natur in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde eine Sanddüne errichtet werden muss. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat das RP auch geprüft, ob die Radaranlage geschütze Vogelarten gefährde. Das sei nicht der Fall. Auch die Strahlenbelastung werde sich nicht negativ auf Brut- oder Zugvögel auswirken.

Das RP behalte sich zudem weitere Auflagen vor, falls es der Naturschutz erfordere.


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Copyright © Frankfurter Rundschau online 2003
Erscheinungsdatum 04.10.2003 | Ausgabe: R3 | Seite: 38

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