ENFOPOL stellt ein breitangelegtes, gesamteuropäisches Überwachungs- und Abhörkomplott dar, basierend auf den ursprünglichen Überlegungen einer geheimen Arbeitsgruppe aus FBI und den Geheimdiensten aller europäischen Länder namens ILETS (International Law Enforcement Telecommunications Seminar) aus dem Jahr 1993, die noch weiter zurückgehen auf die amerikanische Geheimdienstoperation OPERATION ROOT CANAL Ende der 80er Jahre und die darauf basierenden Abhörpläne des FBI, die im FBI Report "Law Enforcement Requirements for the surveillance of electronic communications" aus dem Jahre 1992 am deutlichsten zum Ausdruck kamen.
Ich habe absichtlich den Begriff Komplott gewählt, denn die verdeckte Vorbereitung, Planung und Durchführung erstreckte sich über einen langen Zeitraum von 1992 bis 1999 und sollte möglichst abseits aller nationalen Parlamente und abseits jeder (Medien-)Öffentlichkeit verlaufen.
Das hat nicht funktioniert.
COUNCIL RESOLUTION ON THE INTERCEPTION OF TELECOMMUNICATIONS
Der Text:
Meiner Einschätzung nach wird in diesem Zusammenhang EUROPOL die europäische, organisatorische Schnittstelle zwischen Enfopol und Echelon darstellen, wobei Enfopol europäisches Pendant und Ergänzung zu Echelon als zweiter Grundsäule eines globalen Überwachungs- und Abhörsystems bilden wird. Ein Indiz für diese Annahme ist der weitere Ausbau der Datennetz und -bankenkapazitäten und ihre Verbindung mit anderen, nationalen Datenbanken und daneben die Aufwertung von Europol im Koordinations- und Analysebereich.
Zugriff...
Netzbetreiber/ Diensterbringer...
und...
zum Internet und Iridium...
Das Schwergewicht bei Enfopol ist dabei im Bereich neuerer Kommunikationsmedien und -wege wie Mobilfunk und IP-Telefonie [VoIP Voice-over-IP], Internet angesiedelt.
Das verwundert auch nicht, wenn man sich die Zuwachszahlen in diesen Bereichen vor Augen führt:
So telefonierte z. B. Ende 1999 allein in Deutschland bereits jeder vierte Bundesbürger mit einem Handy, die Kundenzahlen haben sich seit Anfang 1999 um 71% auf 23,1 Millionen Handybesitzer Ende 1999 erhöht. Legt man diese Zahlen zugrunde, wird in sechs Jahren jeder Bundesbürger per Handy telefonieren.
Zugleich steigt jedes Jahr die Zahl der Internetneuzugänge in Millionenhöhe und über die Einführung neuer Techniken wie WAP und Internet-Telefonie werden gerade diese zwei Bereiche zu einer grösseren Einheit verschmelzen.
Eine Marktstudie von Frost & Sullivan aus dem Jahr 2000 kommt auf eine Umsatzsteigerung für IP-Telefone Techniken von 1,183 Mill. $ (1999) auf über 10 Milliarden $ bis 2005.
Eine Herausforderung und gleichzeitig neuer Kristalisationspunkt für jede nachrichtendienstliche Aufklärung.
Hierzu die Einschätzung der deutschen Bundesregierung:
Enfopol verfolgt im Überblick drei Ziele:
Das Europäische Parlament (EP) hatte den Entwurf der Ratsentschliessung zur Überwachung des Telekommunikations- und Internetkommunikationsverkehrs (Enfopol) am 11.5.99 angenommen. Bei der Abstimmung waren 25% der Parlamentarier anwesend.
Der Rat der Innen- und Justizminister wollte eigentlich den Ratsbeschluss bei einem Treffen Ende Mai endgültig verabschieden, was bedeutet hätte, dass ab diesem Zeitpunkt die Sicherheit und Privatsphäre jeglicher Kommunikation als aufgehoben anzusehen wäre.
Überraschend hatte der Rat angekündigt, dass die Verabschiedung von ENFOPOL nicht mehr Gegenstand der Sitzung Ende Mai 1999 sein würde. Der Rat habe zwar keine Vorbehalte, wünsche aber eine Diskussion in den Mitgliedsstaaten. Eine Neubehandlung von ENFOPOL steht dann im Herbst unter finnischer Ratspräsidentschaft an.
Zu sagen, man versuche erst Gras über ENFOPOL wachsen zu lassen oder ENOPOL abseits der Öffentlichkeit und ohne Beschluss zu implementieren, würde an die zahlreichen Verschwörungstheorien erinnern, die stets im Netz kursieren.
Zwei mögliche Gründe für den Schwenk lagen vielleicht darin, dass die Energien aller Minister zu diesem Zeitpunkt auf die Bearbeitung des Kosovokrieges fokusiert waren und das die Telekommunikations- und Netzunternehmen aufgrund der imensen Kosten, die sie bei Durchsetzung von ENFOPOL zu tragen hätten, Druck auf den Rat ausgeübt hatten.
Wie Mitte Oktober 1999 bekannt wurde, wird der ENFOPOL Entwurf in seiner jetzigen Form sowohl vom Europäischen Rat, als auch vom Europäischen Parlament verworfen, der gesamte ENFOPOL Text sollte vollständig überarbeitet werden.
Mit diesem ENFOPOL Dokument werden die Ansprüche von zu Abhöraktionen ermächtigten Behörden, sprich den International User Requirements (IUR) präzisiert, aber auch generalisiert.
Im ersten Teil heißt das konkret:
Vorbehaltlich nationaler Gesetzgebung sollen alle Arten der Telekommunikation in Bezug zu Untersuchungen Gegenstand von Überwachung und/oder Durchsuchungen nach Daten sein.
Dieses Dokument bezieht sich auf alle Telekommunikationsdienste, paket- (GPRS, UMTS, xDSL, TETRA, E-Mail/Nachrichtendienste und andere Internet Telekommunikationsdienste) oder leitungsgebunden, statische (z. B. PSTN, ISDN) und mobile (GSM, S-PCS) Netzwerke und Dienste.
Die Bedürfnisse der Strafverfolgungsbehörden sind als technologieneutral anzusehen, die IUR stellen nur die generellen Operationsbedürfnisse der Strafverfolgungsbehörden dar und die Begriffe, die in den IUR verwendet werden, sollen keine Einschränkung der Zuständigkeiten der Starfverfolgungsbehörden bewirken.
Die Punkte
Siehe auch:
TELEPOLIS: Die Enfopol-Papiere
Ziele:
Das Treffen dient der Verabschiedung eines Fragebogenentwurfs, der alle von den Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten gewünschten Überwachungsdaten auflistet - sie entsprechen den Daten, die in den ENFOPOL Dokumenten gefordert werden und in der deutschen Telekommunikations-Überwachungsverodnung (TKÜV) niedergelegt sind - und der Vorbereitung einer Gesetzesänderung der EU-Datenschutzdirektive, die beinhaltet, dass Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste der nachträgliche Zugriff auf die auf Vorrat gespeicherten Verbindungsdaten eingeräumt wird (Data-Retention).
Die Änderung wird am 29/30.05.2002 vom Europäischen Parlament beschlossen.
Der Vorsitzende der G8-Arbeitsgruppe zur "High-Tech-Kriminalität", Scott Charney hat sich im Zuge des G8-Gipfeltreffens Anfang Juni 1999 von den Enfopolplänen abgewendet und favorisiert statt dessen die Methode des "Freeze-and-Preserve" (Einfrieren und Speichern).
Das Konzept sieht vor, dass ISPs nach Aufforderung durch Strafverfolgungsbehörden aufgrund von Anfragen in der 24-Stunden-Kontaktgruppe der obigen Arbeitsgruppe die Kommunikationsdaten Verdächtiger bis zu drei Monaten einfrieren und abspeichern. Nach Vorlage einer richterlichen Genehmigung können die Behörden dann auf die gespeicherten Daten zugreifen.
Die auf dem G8 Treffen der Innenminister vom 18 - 20.10.1999 in Moskau getroffenen Vereinbarungen integrieren das "Freeze-and-Preserve" Konzept und gehen gleichzeitig darüber hinaus.
So erhalten anfragende, ausländische Strafverfolgungsbehörden anderer Staaten die Erlaubnis nationaler Staatanwaltschaften, in Computersysteme, die sich auf dem jeweiligen Staatsgebiet befinden, einzudringen, Daten zu kopieren und zu beschlagnahmen .
GILC äusserte die Vermutung, dass ein weiterer Vorschlag die vorgeschriebene, standardmässige Implementierung einer "Black Box"-Schnittstelle durch die Computerhersteller vorsieht, um den Strafverfolgungsbehörden einen leichten Zugang zu privaten Computern zu ermöglichen, also quasi ein Trojan Horse in Hardware.
Ergänzend zu den Plänen des G-8 Gipfeltreffens sieht das Rechtshilfeabkommensentwurf der Europäischen Kommission vor, dass Staaten zur Überwachung von Kommunikationsdaten in Echtzeit und zur Auslieferung von Aufzeichnungen und beschlagnahmten Logfiles verpflichtet werden können.
In bestimmten Fällen sollen nach Artikel 18 sogar unabhängige und eigenständige Überwachungsmassnahmen in einem anderen Staat ohne dessen Einwilligung möglich sein.
Das Europäische Parlament hatte am 17.02.2000 für die Streichung des Artikel 18 votiert, andererseits jedoch dem grenzüberschreitenden Abhören in Fällen "krimineller Straftaten" mit der Zustimmung und Unterstützung des betroffenen Staates zugestimmt.
Es ist wohl nicht übertrieben, im Zusammenhang mit den Plänen des G8-Treffens und dem Rechtshilfeabkommen von einer "staatlichen Lizenz zum Hacken" zu sprechen.
Der einzige Staat, der sich gegen die Rechtshilfeabkommen stellte war England, das immer wieder forderte, dass entweder Überwachungsmassnahmen von Geheimdiensten davon nicht betroffen sind oder Ergebnisse mit Hinweis auf die nationale Sicherheit nicht weitergegeben zu werden brauchen. Vielleicht ein Hinweis darauf, dass die Befürchtung besteht, durch das Rechtshilfeabkommen könnten Resultate der ECHELON Überwachungsanlagen in Menwith Hill in die Hände anderer Geheimdienste geraten.
Im Entwurf des Rechtshilfeabkommens COPEN (Police Co-Operation Working Group) 21 vom 23.03.2000 war der Artikel 18 immer noch enthalten, COPEN 21 war die Vorlage für das Treffen der Innenminister Ende März 2000.
Das europäische Abkommen zur Rechtshilfe in Strafsachen wurde während der Sitzung des Rates für Inneres und Justiz vom 27 - 29.03.2000 nicht angenommen, da Luxembourg aufgrund von Bedenken, die die Wahrung des Bankgeheimnisses betrafen, ein Veto einlegte.
Grossbritannien schränkte die Vorschrift der Unterrichtung des Staates, der von einer Abhörmassnahme betroffen ist auf Massnahmen ein, die der Strafverfolgung dienen, also keine geheimdienstliche Abhörmassnahmen, denn damit hätte Grossbritannien den Handlungsspielraum der Echelon-Station Menwith Hill und seiner Geheimdienste und Polizeibehörden eingeschränkt, die oft zusammenarbeiten und die Methoden des anderen anwenden.
Als Ergebnis der Sizung konnten folgende Punkte festgeklopft werden:
In dem geheimen Enwurf des Rechtshilfeabkommens vom 15. Mai, COPEN 32, tauchen oben getroffene Absprachen in den Paragraphen 17 bis 22 wieder auf.
Neben den obigen Absprachen regelt diese Fassung im Paragraphen 19, dass bei abzuhörenden Telekommunikationsströmen, die über Bodenstationen in einem anderen Staat laufen die abörednen Staaten die Massnahme "ohne Einschaltung desjenigen Mitgliedsstaats, in dessen Hoheitsgebiet sich die Bodenstation befindet" durchführen können.
In Artikel 20 wird nochmals die 96-h Regelung bezüglich Abhörmassnahmen per Fernzugriff dargelegt.
Zusätzlich kann die 96-h Stunden Frist um weitere vier Tage verlängert werden, wenn der betroffene Staat diese Zeit für innerstaatliche Abstimmungs- und Beurteilungsprozesse benötigt.
Anders als in COPEN 21 darf das bereits gesammelte Material im Falle eines Verbots seitens des betroffenen Staates nicht weiter verwendet werden, bzw. bestimmt dieser Staat die Art der Verwendung.
Bis zur Entscheidung des Staates kann bereits gesammeltes Material immer verwendet werden, wenn damit "eine unmittelbare und ernsthafte Gefahr für die öffentliche Sicherheit" abgewehrt werden kann.
Die Kosten einer Abhörmassnahme, die dem Telekommunikationsanbieter enstehen trägt der abhörende Staat, so dass ein Widerstand seitens der Telekommunikationsindustrie gegen die Abhörpläne wohl nicht zu befürchten ist.
Das europäische Rechtshilfeabkommen wurde am 29.05.2000 in der Fassung vom 15.05.2000 (COPEN 32) unterzeichnet und ist damit rechtsgültig.
Der Rat wies darauf hin, dass die Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie sie im Vertrag über die Europäische Union anerkannt wurden, gewahrt werden würden.
Mit der Verabschiedung des Abkommens und der ausstehenden Umsetzung des ETSI Abhörstandards ist damit der erste Baustein europaweiter Überwachung - die Telekommunikationsüberwachung - gelegt.
Der zweite Baustein - die Internetüberwachung und die Eliminierung der Anonymisierungsmöglichkeiten - wird folgen.
Siehe auch:
Europäisches Rechtshilfeabkommen kurz vor Verabschiedung
Futurezone: Abhörunion I - IV
Europäisches Rechtshilfeabkommen verabschiedet
Das die europäische Police Co-operation Working Group, die für die Ausarbeitung der ENFOPOL Pläne zuständig ist, sehr besorgt über die Aufdeckung der ENFOPOL Pläne durch die Medien und dem Internet ist und deshalb weitere Versuche in der Zukunft folgen werden, die Medien und die Öffentlichkeit zu manipulieren, zeigt der Report eines Treffens der Gruppe, die am 13 und 14 Oktober 1999 stattfand.
Darin heißt es unter dem Punkt "C1 - Interception of telecommunications":
Zur Durchführung grenzüberschreitender Abhörmassnahmen in Echtzeit aufgrund einer gemeinsamen, europäischen Rechtsgrundlage wie z. B. der frühen ENFOPOL Pläne und des europäischen Rechtshildeabkommen [COPEN Pläne] bedarf es auch einer gemeinsamen, technisch standardisierten Plattform.
Diesem Ziel dient die Abhörrichtlinie ES 201-671, die das ETSI [European Telecommunications Standards Institute] im Jahr 1999 entworfen hatte, um die technische Umsetzung des ETSI Reports ETR 331 "Definition of user requirements for lawful interception of telecommunications; Requirements of the law enforcement agencies" durchzuführen.
Im ETR 331 Report sind nochmals peinlich genau alle Anforderungen der Strafverfolgungsbehörden für eine rechtmässige Telekommunikatisnüberwachung, wie sie als "Council Resolution on the lawful interception of telecommunications" (oder ENFOPOL 90) am 17.01.1995 vom europäischen Ministerrat beschlossen und bis zu ENFOPOL 98 weiterentwickelt wurden (siehe oben).
Im Dokument wird deutlich, dass sich das ETSI schon 1999 auf eine Art europäisches Rechtshilfeabkommen eingestellt hatte, denn dort heißt es:
In dem Standard werden sehr detailliert die gesamten netzwerkspezifischen Protokollanforderungen, Prozeduren und die Abhörarchitektur und -interfaces dargelegt, die nötig sind, um Kommunikationsdaten eines Abhörzieles vom Telekommunikationsanbieter oder Netzwerkbetreiber an die Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Das umfasst analoge und digitale Sprachtelefonie, alle ISDN-Dienste, UMTS-Mobilfunk, GSM-Mobilfunk, SMS-Nachrichten, TETRA-Bündelfunk. Noch beschränkt dich der Standard und das Abhörinterface auf die obigen Dienste. In Zukunft wird noch IP-Telefonie und der paketgestützte Datenverkehr des Internets hinzukommen, wenn man folgende Passagen aus dem jetzigen Standard liest:
Auch im Standard selbst werden schon IP-Nummern als Teil der NID (Network element IDentifier), die als Teil der CID (Call IDentifier) zur Identifizierung der Ziel-Identität dient, genannt.
Der europäische ETSI Abhörstandard wird sehr schön im folgenden Diagramm dargestellt:

Eine Strafverfolgungsbehörde [LEA: Law Enforcement Agency] beantragt eine Abhörgenehmigung bei einer dazu ermächtigten Behörde.
Diese Abhörgenehmigung übermitteln die Agenten der Behörde über die H1 Leitung an das Kontrollzentrum des Telekommunikations-, bzw. Netzwerkbetreibers [NWO: Network Operator/AP: Access Provider/SvP's: Service Provider]. Der Inhalt: Die Genehmigung, die Art der abzufangenden Informationen, also der Kommunikationsinhalt [CC: Content of Communication] (z. B. Gespräche, aber auch "IP-Frames" und "X.25 packets") und/oder die Verkehrsdaten wie Identitäten der Abhörziele, Anzahl der Telefonate, Telefonnummern [IRI: Intercept Related Informations], Anfangs- und Endzeitpunkt der Abhörmassnahme und die Zieladresse der Abhöreinrichtung der Strafverfolgungsbehörde [LEMF: Law Enforcement Monitoring Facility], an die CC/IRI übermittelt werden.
Darüberhinaus dient H1 dem administrativen-kommunikativen Verkehr zwischen LEMF und den Betreibern. H1 kann ein Brief, ein Fax oder eine Datei sein.
Nach Empfang der Abhörgenehmigung setzen die Operatoren im Kontrollzentrum die Abhörzieldaten in die Programmierung der Anlagen um, so dass die Aufzeichnung [IIF: Internal Interception Functions] von CC/IRI aktiviert wird (der Standard sieht ausdrücklich vor, dass die Strafverfolgungsbehörden keinen direkten Zugriff auf die Anlagen der Betreiber haben sollten, um selbst Schaltungen und Programmierungen durchzuführen - das Rechtshilfeabkommen sieht das anscheindend anders).
Über ein standardisiertes Anlageninterface [INI: Internal Network Interface] werden die abgefangenen CC/IRI Daten an ein Vermittlungsinterface [mediation function device] weitergegeben, das die aufbereiteten CC-Daten über die H3-Leitung und die IRI-Daten über die H2-Leitung an das Übermittlungsinterface [HI: Handover Interface] der Abhöreinrichtung der Strafverfolgungsbehörde übertägt.
Die Übermittlung der IRI-H2 Daten erfolgt über eine elektronische Datenverbindung z. B. via TCP/IP, die Abfrage auf Seiten der LEMF wird über eine Art Remote Control Programm abgewickelt [ROSE:Remote Operation Service Element].
Die Übermittlung der eigentlichen Inhalte, CC-H3 Daten geht entweder über je eine ISDN-Leitung pro abgehörtem Ziel oder es werden eigene TCP/IP Netzwerkverbindungen zwischen LEMF und dem Vermittlungsinterface aufgebaut.
Nach Ablauf der Abhörmassnahme teilt die LEMF den Betribern über die H1-Leitung die Beendigung der Massnahme mit, die Operatoren deaktivieren die IIF und bestätigen die Deaktivierung über die H1-Leitung der LEMF.
Siehe auch:
ETSI-LI [Lawful Interception]
Feinschliff am Abhörstandard
Futurezone: Abhörunion IV
Weitere Verweise
Das Echelonsystem und die Enfopolpläne besitzen einen beispielhaften Charakter, denn immer mehr Staaten implementieren ähnlich geartete Systeme in ihr nationales Telekommunikationsnetz.
Die Beraterin für den Sicherheitsrat der russischen Duma, Yelena Volchinskaya, weist selbst darauf hin, wenn Sie, bezugnehmend auf SORM-2, anmerkt:
Und der Vorsitzenden der Citizens' Watch human rights Gruppe in St. Petersburg, Boris Pustintsev, benennt SORM-2 als das "Ende jeglicher E-Mail Privatsphäre".
Siehe auch den Artikel: New KGB takes Internet by SORM von Jen Tracy, MotherJones.
SORM-2 (System of efficient research measures, oder auf russisch Sistema Operativno-Rozysknykh Meropriyatii) basiert auf SORM-1 von 1995, das "nur" die Überwachung der Kommunikation per Fax und Telefon behandelte. SORM-2 wurde vom russischen Geheimdienst FSB [Federal Security Service, russisch: Federal'naya sluzhba bezopasnosti]und dem staatlichen Kommunikationausschuss, der 1999 in das Kommunikationsministerium umbenannt wurde, im Jahre 1999 als Verwaltungsvorschrift verfasst, so dass eine präsidentiale oder parlamentarische Billigung nicht notwendig ist (eine Praxis, die sich hier in Deutschland beim Fernmeldeanlagengesetz und der Fernmeldeüberwachungsverordnung wiederfindet). SORM-2 verlangt von den Internetprovidern, dass der russische Geheimdienst FSB und sieben weitere, russische Strafverfolgungsbehörden wie u. a. die Stuerpolizei und der Grenzschutz, jederzeit ohne behördliche Genehmigungspflicht über fiberoptische Standleitungen, die alle Provider auf eigene Kosten, geschätzte 10000 bis 30000 $ pro ISP, einzurichten haben, Daten abrufen kann.
Der Generaldirektor von Bayard-Slavia Communications, Nail Murzakhanov, wurde nach eigener Aussage vom FSB mit seiner Ermordung bedroht und seiner Firma wurde der Satelliten-Zugang gesperrt, nachdem sich Murzakhanov geweigert hatte, seine Kundenliste dem FSB auszuhändigen und die Abhöreinrichtungen zu installieren [link] - damit stellt SORM-2 die direkteste und repressivste Umsetzung von Echelon-Enfopol Strukturen dar.
Ergänzt wird SORM-2 durch einen staatlichen Rgistrierungszwang für alle .ru Domainnamen. Soll eine neue Domain eingerichtet werden, muss die Site direkt bei einer staatlichen Stelle registriert werden, damit die Regierung die Möglichkeit erhält, missliebige Sites sofort schliessen zu können.
Das russische SORM-2 System dürfte der Wunschtraum jedes Geheimdienstes sein, in Russland werden sie Wirklichkeit.
Siehe dazu auch den Artikel Das russische Lauschsystem für das Internet wird eingerichtet des Telepolis-Magazins.
In Indien sieht das Informationstechnologiegesetz vor, dass jeder ISP den gesamten Internetverkehr, der über seine Server läuft, aufzeichnet, damit ermächtigte Behörden wie das Central Bureau of Investigation (CBI), das Intelligence Bureau (IB) und der Research and Analysis Wing (RAW) aus berechtigten Sicherheitsgründen darauf zugreifen können.
Zusätzlich sollen bei Aufforderung verschlüsselte E-Mails entschlüsselt werden müssen, bzw. die Private Keys ausgehändigt werden.
Siehe auch Online activism - Try Big Brother von Udhay Shankar N.
In Bulgarien geht man dagegen direkter vor: Hier soll ein neues Lizensierungsgesetz verabschiedet werden, das IPS's einer staatlichen Betiebserlaubnis unterwirft und gleichzeitig festlegt, dass staatlich Bedienstete zu jeder Zeit die ISP Räume betreten und jegliche Dokumente, inklusive privater Daten und Passwörter, beschlagnahmen dürfen. Wie lange ein ISP seine Betriebserlaubnis behält, wenn er den Zutritt verweigert, ist keine Frage.
Vor diesem Hintergrund gewinnen kryptografische Programme und Übertragungsprotokolle, die Entwicklung eines mit kryptografischen Protokollen ausgestatteten ISDN-Telefons und Anonymisierungsmöglichkeiten einen bedeutenden, wenn nicht entscheidenden Stellenwert für die Sicherung unserer Persönlichkeitsrechte und dem Erhalt unserer Privatshäre.
Nicht umsonst stellte AT & T Anfang der 90er Jahre auf Druck der US Regierung und der NSA die Entwicklung eines sicheren Telefonsytems ein, dem bald darauf das gescheiterte "Angebot" der NSA in Form des Backdoor-Clipperchips folgte.
Im Zusammenhang mit den totalen Überwachungsmöglichkeiten, die sich aus den ECHELON, EUROPOL, ENFOPOL Netzwerken ergeben, wird die zentrale Bedeutung der Möglichkeit, Daten jedweder Art verschlüsselt übertragen zu können und die Möglichkeit, die eigene Identität zum Schutz gegen Überwachung zu verschleiern, offenbar.
Das haben auch die Sicherheits- und Geheimdienstbehörden aller Staaten erkannt.
Starke Kryptographie und sichere Anonymisierung auf breiter Front setzen die Möglichkeiten des Echelon- oder eines Enfopolsystems ausser Kraft.
Als Konsequenz muss es diesen Behörden langfristig darum gehen, eine weitere Verbreitung und Anwendung von Verschlüsselungs- und Anonymisierungverfahren in Hardware (ISDN-Telefon mit Kryptoprotokoll, Kryptosmartcards) und Software (PGP, Remailer, PGPnet, SSH) zu kontrollieren, zu behindern, besser zu sabotieren.
Mit dem Waasenaar-Abkommen, das 1996 von 33 Staaten unterzeichnet wurde, soll der Export von Kryptographiesoftware, die nicht frei verfügbar ist (Public Domain) verhindert werden.
Die USA, England, Neuseeland und Australien (die Hauptakteure des Echelonsystems) haben in nationalen Zusatzparagraphen (Amendments) zum Abkommen eingeschränkt, dass Public Domain Kryptographiesoftware, die zur Verschlüsselung von Nachrichten dienen, für sie ebenfalls unter das Exportverbot fallen.
Dem entgegengesetzt lassen Verlautbarungen der deutschen Bundesregierung zur Kryptographie erkennen, dass sich die Bundesregierung zur Zeit sehr wohl der Echelon-Problematik und der Bedeutung der Kryptographie für zukünftige Formen des Wirtschaftshandels und den Schutz nationaler Unternehmen bewusst ist.
Ebenso haben England und Frankreich ebenfalls ihre restriktiven Anti-Kryptographiepläne gelockert.
Mit Vereinigungen wie der Key Recovery Alliance sollen schon im Vorfeld Softwareproduzenten darauf eingeschworen werden, in ihre Produkte Soll-Bruchstellen (Back Doors) einzubauen.
Auf europäischer und internationaler Ebene werden immer wieder unter dem Deckmantel des Kinderschutzes Überlegungen zur eindeutigen Identifizierungspflicht und -möglichkeit jedes Internetbenutzers und zur Abschaffung von Anonymisierungsdiensten angestellt.
Geradezu erschreckend nimmt sich da die Naivität deutscher Unternehmen aus, von denen gerade mal 4% ihre
E-Mails verschlüsselt versenden (laut DIE WELT vom 15.05.1999) und oftmals, neben europäischen Regierungen, die internationalen Versionen der Lotus-Notes und -Domino Produkte einsetzen, die mittels "Differential Workfactor Cryptography" programmiert wurden, was bedeutet, dass die NSA den Code 16 Millionen Mal schneller brechen kann als alle anderen.
Diesen Vorteil erhält die NSA dadurch, dass 24 Bit des 64 Bit Schlüssels, den Lotus Notes zur Verschlüsselung benutzt, mit einem Public Key der NSA (für den IBM als "Distinguished Name" ironischerweise "Big Brother" einprogrammiert hat) verschlüsselt zusammen mit der E-Mail versandt wird ("Workfactor Reduction Field").
Das heißt im Klartext, Lotus Produkte verschlüsseln effektiv mit 40 Bit, die mit heutigen Computern in Minuten gebrochen wurden, was wiederum im Klartext bedeutet, dass Lotus keine Verschlüsselung besitzt.
Letztendlich besteht für die Geheimdienste die berechtigte Furcht, dass Kryptographie- und Anonymisierungsverfahren nicht aufzuhalten sein werden - meiner Meinung nach ist diese Schlacht aufgrund der breiten und freien Verfügbarkeit starker Kryptographie- und Anonymisierungsmethoden auch längst entschieden.
Als Konsequenz daraus werden Ermittlungsteams und Geheimdienste versuchen, Datenzugriff zu erhalten, bevor oder während eine Verschlüsselung stattfindet.
In diesem Zusammenhang werden Strategien des "information war" - "cyberwar", die "Verwanzung" vor Ort, die Installation von Trojan Horses, die Remote Control Funktionen beinhalten und die Erhöhung der "human ressources" in Form des verstärkten Einsatzes von Agenten, die "vor Ort" über die Installation entsprechender Überwachungstechnik und "social engineering" nachrichtendienstliche Aufklärung betreiben, wohl an Bedeutung gewinnen.
Ein gutes Beispiel für diese These liefert der Gesetzesentwurf des amerikanischen Justizministeriums vom 04.08.1999 mit dem Titel Cyberspace Electronic Security Act, in einem begleitenden Memo des amerikanischen Justizministeriums vom 05.08.99 heißt es dazu , Verschlüsselung werde "zunehmend als ein Mittel verwendet, kriminelle Aktivitäten wie Drogenhandel, Terrorismus, Wirtschaftskriminalität und die Verbreitung von Kinderpornographie zu erleichtern".
Der CESA sieht vor, dass Sicherheitsbehörden mit einer speziellen Durchsuchungserlaubnis versehen werden sollen, die sie dazu befugt, unbemerkt in Privatwohnungen einzudringen, die dortigen Computer nach Entschlüsselungskeys, Passwörtern und verschlüsselten Daten zu durchsuchen und auf die bei Trusted Third Parties hinterlegten Entschlüsselungskeys zuzugreifen.
Was natürlich einschliesst, dass Agenten der ermächtigten Sicherheitsbehörden gleich trojanische Remote Control Programme a la Back Orifice und Tastaturlogger während ihres "Hausbesuches" mitinstallieren könnten.
Ein ähnliches Gesetzesvorhaben ist der australische Australian Security Intelligence Organization Legislation Amendment. Die ASIO ist das australische Equivalent zur amerikanischen CIA.
Das Änderungsgesetz zum ASIO Act von 1979 sieht vor, dass die ASIO in private Computer eindringen darf, um Daten nicht nur zu kopieren oder hinzuzufügen, sondern auch zu verändern oder zu löschen. Der Begriff dafür ist "Staats-Hacking".
Die Dienste und Behörden werden flankierend versuchen, ihre Ansprüche durch eine Gesetzgebung zu sichern, die z. B. den Benutzer zur Herausgabe von Passwörtern und privaten Schlüsseln unter Strafandrohung zwingen können, wie es die britische "Regulation of Investigatory Powers Bill (RIP)" (ehemals Teil 3 der E-Commerce Bill) vorsieht.
Stellvertretend für die Auffassungen vieler Vertreter der Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden zur Kryptographie sei hier der englische Home Office Minister Charles Clarke zur Investigatory Powers Bill zitiert:
Oder per Gesetz werden engmaschige Überwachungsnetze geschaffen, an die jeder Telekommunikationsanbieter, jeder Netzwerkbetreiber und jeder Internet Service Provider über Abhörschnittstellen (Black-Boxes) zwangsangeschlossen wird, so dass wenigstens Kommunikationsbeziehungen sichtbar und unverschlüsselte Teile innerhalb dieser Beziehungen aufgefangen werden können, wie es der Entwurf der deutschen Telekommunikations-Überwachungsverodnung, das amerikanische Communications Assistance to Law Enforcement Act (CALEA) Gesetz, die US-Pläne zur Errichtung eines Abhörnetztes, bestehend aus dem FBI "Federal Intrusion Detection Network (FIDNET)", dem "Joint Task Force-Computer Network Defense (JTF-CND) Netzwerk" des US-Verteidigungsministeriums und dem "Information Sharing and Assessment Centers (ISACs) Netzwerk" als Teil des National Plan for Information Systems Protection, dass englische Consultation paper on the Interception of Communications sowie das RIP mit den damit verbundenen Überwachungszentren ermöglichen.