In der Debatte am 14. September 1998 zum Thema ECHELON merkte der Abgeordnete Seppänen an:
Zu ECHELON gab das Mitglied der Europäischen Kommission, Martin Bangemann, in der Debatte vom 14. September 1998 das folgende Statement ab ( Quelle ):
"Jetzt zu ECHELON. Ich muss Sie bitten, zwei Dinge auseinanderzuhalten: Das, was wir als Kommission offiziell wissen oder von den Mitgliedsländern erfahren haben, und das, was in ihrem Zwischenbericht oder in einem Buch eines früheren neuseeländischen Mitarbeiters und in Zeitungsmeldungen steht. Sie werden verstehen, dass die Kommission nicht aufgrund von Vermutungen, Verdächtigungen oder irgendwelchen Büchern und schriftlichen Äusserungen agieren kann, sondern wir haben die Verantwortung, dann etwas zu tun, wenn wir sicher wissen, dass etwas zu tun ist. Wir haben weder von den Mitgliedsländern, Herr Lannoye, noch von irgendjemandem, der in seinen Rechten verletzt sein könnte, einem Bürger, einem Unternehmen, wem auch immer, irgendeinen Hinweis darauf, dass dieses System so besteht, wie es hier geschildert wurde. Das heisst nicht, dass es möglicherweise ein solches System gibt, weil es das in früheren Zeiten gegeben hat, als man vielleicht aus ganz anderen Gründen ein solches System eingerichtet hat. Wir wissen nichts darüber. Ich kann Ihnen also jetzt weder positiv noch negativ sagen, dass dieses System existiert. Was wir wissen, ist, dass die Mitgliedsländer uns in dieser Frage keinerlei Hinweis gegeben haben. Eine Anfrage eines Parlamentariers - ich weiss nicht, um wen es sich handelt - an den Rat hat zur Antwort bekommen: "Dem Rat ist darüber nichts bekannt." Und wenn, dann müsste es ja im Rat bekannt sein, denn wenn ein Mitgliedsland davon betroffen ist, wie hier behauptet wird, würde das ja im Rat zu entsprechenden Informationen führen müssen.
Das ist das erste.
Das zweite ist:
Wir wissen, und das fördern wir ja auch - übrigens im Interesse und den Aufforderungen des Parlaments folgend -, dass es eine Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität gibt, also der organisierten Bandenkriminalität und anderer internationaler Kriminalitätsformen. Das wird unter den Mitgliedsländern und im Einvernehmen mit uns ausgemacht. Das betrifft aber dieses System, wie es hier geschildert wurde, nicht, sondern dabei handelt es sich um eine offizielle Zusammenarbeit und nicht um die Verletzung irgendwelcher Rechte.
Denn wenn das System so bestünde, wäre das natürlich eine flagrante Verletzung von Rechten, Individualrechten der Bürger und selbstverständlich auch ein Angriff auf die Sicherheit der Mitgliedsländer. Das ist vollkommen klar. In dem Moment, in dem sich so etwas offiziell bestätigen würde, müssten der Rat und natürlich auch die Kommission und das Parlament darauf reagieren.

Drittens:
(...) Das heisst, ich wiederhole nochmal, damit es klar wird:
Erstens:
Wir haben keine offizielle Kenntnis von dem System, so wie es in dem Zwischenbericht geschildert wird.
Zweitens:
Es gibt eine internationale legale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Kriminalität, an der sich selbstverständlich auch die EU und ihre Mitgliedsländer beteiligen. Drittens: Wir tun alles, was möglich ist, um im Bereich dieser neuen Infrastrukturen dafür zu sorgen, dass kein Missbrauch mit solchen Informationen oder mit anderen Mitteilungen getrieben werden kann. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen. Die Kommission wird sicher, wenn der Bericht endgültig abgeliefert wird, dazu noch im einzelnen Stellung nehmen. Sie können auch gerne nochmal Fragen an den Rat richten.
Wenn ich wüsste, dass das System besteht, dann würde die Kommission mit allen Möglichkeiten dagegen vorgehen, um die Mitgliedsländer dazu zu bewegen, sich nicht auf diese Weise illegal in den Besitz von Informationen zu bringen. Ich kann Ihnen das aber nicht bestätigen.
Ich meine, da gibt es nun einen Unterschied zwischen jemandem, der ein Buch schreibt, bzw. - gestatten Sie mir diese Bemerkung - einem Parlamentarier, der auch mal eine Vermutung äussern kann, und einem Vertreter einer Institution, die in einem demokratischen System nur dann handeln kann, wenn sie etwas sicher weiss.
Diese Kenntnis haben wir nicht."
In seiner Rede zur Erklärung der Europäischen Kommission am 30.03.2000 führte der europäische Kommissar für Belange der Wirtschaft und Informationsgesellschaft, M. Erkki Liikanen, aus ( Quelle ):
Am 23.02.2000 hatte der englische Journalist Duncan Campbell dem Europäischen Parlament die STOA-Berichte zu Echelon vorgestellt.
Als Reaktion wurde von Seiten der Grünen die Einrichtung eines ständigen Untersuchungsausschuss zu Echelon gefordert. Darüber hatten die Fraktionen im Europäischen Parlament am 05.07.2000 über die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zu ECHELON abgestimmt.
Im Ergebnis wurde für einen nichtständigen Ausschuss votiert, der nur ein Jahr arbeiten wird.
Der Ausschuss hat keinen ordentlichen Untersuchungsauftrag, d. h. es können keine Zeugen vorgeladen und auch keine Einsicht in vertrauliche Dokumente genommen werden.
Damit kann das Bemühen, auf europäischer Ebene für Aufklärung zum Echelon-System und die Verstrickung Englands und Deutschlands mit den beiden Echelon-Stationen in Menwith Hill und Bad Aibling als gescheitert angesehen werden.
Während des Treffens des Ausschusses am 28.11.2000 präsentierte Herr Paecht als Vertreter der französischen Nationalversammlung und Berichterstatter des französischen Verteidigungs- und Heeresausschusses dem Untersuchungsausschuss die Ergebnisse der eigenen Untersuchungen, die im Auftrag der obigen Institutionen zu Echelon durchgeführt wurden, dessen Existenz seiner Meinung nach als Tatsache betrachtet werden sollte (MINUTES of the meeting of 28 November 2000 BRUSSELS, CT1/PV/00-05, PE 294.993).
Im Rahmen der Konferenz des Europäischen Rates für Justiz und Inneres vom 27 - 29.05.2000, auf der auch das europäische Rechtshilfeabkommen unterzeichnet wurde, fand eine geheime Aussprache zu Echelon statt, aus der eine Erklärung resultierte, in der es heisst:
Ausserdem soll eine technische Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die untersuchen soll, ob "technische Maßnahmen" wie starke Kryptographie den Missbrauch von abgehörtem Material verhindern können (Anm.: Was für eine überflüssige Fragestellung). Die Arbeitsgruppen des Rats wurden aufgefordert, "präventive Maßnahmen zu fördern, die vor dem Missbrauch neuer Technologien schützen".
Parallel hiess es aber auch, dass harte Fakten für die Anschuldigungen (Anm.: des STOA-Reports) fehlen.
Der niederländische Justizminister Benk Korthals schob in der niederländischen Presse nach, dass es keine wirklichen Beweise für Spionage gäbe, doch dass es besser sei, präventive Maßnahmen zu ergreifen.
Wie Telepolis im Artikel "Echelon hoffnungslos überschätzt" vom 10.03.2001 schreibt, gibt es laut Gerhard Schmid (SDP), Mitglied des Untersuchungsauschusses, keine Beweise für die Existenz von Echelon.
Gegenüber Associated Press (AP) führte Gerhard Schmid aus:
Weiter heisst es bei Telepolis:
Passend zu dem Eingeständnis der Mittellosigkeit und des beschränkten Handlungsspielraumes des Echelonauschusses durch Gerhard Schmid, in dessen Mittelpunkt auch die NSA steht, wurde durch die französische Tageszeitung Liberation bekannt, dass gerade die NSA von der Europäischen Kommission beauftragt wurde, die Verschlüsselungssysteme der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Während eines Treffens des Echelon-Ausschusses am 06.02.2001 hatte der zuständige Beamte für die Verschlüsselungssysteme, der Brite Desmond Perkins erklärt:
Laut Informationen der britischen Zeitung "The Guardian" wird zur Verschlüsselung in der Europäischen Union Kryptochips mit dem SAVILLE Algorithmus und Kryptofax-Geräte eingesetzt, die von der Europäischen Kommssion vor zehn Jahren von der Firma Siemens erworben wurden.
Ein Sicherheitsexperte der Bundesregierung teilte Telepolis mit, SAVILLE werde seit dem Vietnamkrieg eingesetzt und gelte als sicher. Der Hauptangriffspunkt läge bei den Geräten, die zur Verschlüsselung eingesetzt werden. Bei direktem Zugang könne der Klartext durch Manipulationen an Kabeln über TEMPEST-Attacken oder Installationen von Wanzen abgefangen werden.
Über SAVILLE gibt es keinerlei Informationen. Es ist nur bekannt, dass der Algorithmus in Chips und Platinen implementiert wird, die der Verschlüsselung von Telekommunikationsdaten im Hochsicherheits- und Militärbereich dienen und die Produkte meistens NSA zertifiziert sind.
Beispiele sind der CYPRIS Chip der Lockheed Martin Advanced Technology Laboratories, der Advanced INFOSEC Machine Chip von Motorola und das WINDSTER Modul der Harris Corporation. Ein ähnliches Produkt aus deutscher Eigenproduktion ist der PLUTO Chip mit dem LIBELLE Algorithmus des BSI.
Links:
Wie soll man von einem Gremium, dass nach eigener Aussage handlungsunfähig ist und im gleichen Rahmen angesiedelt ist wie eine Institution, die der NSA Zugang zu ihren Sicherheitssystemen verschafft, wirkliche Aufklärung über ein Spionagesystem, in dessen Zentrum die NSA operiert, erwarten?

Die auch auf diesen Seiten deutlich ablesbare Haltung der Europäischen Kommision und des Europäischen Rates, faktisch nichts zum Schutz europäischer Bürger, Unternehmen und Organisationen zu unternehmen, sie im Gegensatz bewusst zu täuschen um den mächtigen Verbündeten U.S.A nicht zu brüskieren und Verstrickungen einiger EU-Mitgliedsländer in das ECHELON System nicht thematisieren zu müssen, setzt sich auch nach Abschluss des Untersuchungsauschusses des Europäischen Parlaments und der Vorlage des Untersuchungsberichts weiter fort und wird sich weiter fortsetzen.
Die folgende Reaktion des Europäischen Parlaments spricht dafür Bände...
In einer Pressemitteilung vom 07.11.2002 lässt das Europäische Parlament verlauten:
Entschließungsanträge - Echelon
Dok.: B5-0528, 0564 und 0565/2002
Erklärungen des Rates und der Kommission und Aussprache: 23.10.2002
Annahme: 07.11.2002
Vor mehr als einem Jahr hat das Europäische Parlament seine Nachforschung über das globale Abhörungssystem Echelon abgeschlossen. Die Abgeordneten bedauern nun, dass weder Rat noch Kommission tätig geworden sind, um die Vorschläge des Parlaments umzusetzen. So wurden zwar einige Initiativen unternommen, um die Sicherheit der elektronischen Kommunikation zu verbessern; jedoch sind noch weitere Maßnahmen notwendig, um Bürger und Firmen gegen illegale oder missbräuchliche Abhörung der Kommunikation zu schützen. Auch müssen Maßnahmen gegen Industriespionage und Missbrauch von nachrichtendienstlichen Informationen getroffen werden. Die Abgeordneten wollen Abkommen insbesondere mit den Vereinigten Staaten aushandeln, welche die EU-Bürger und -Firmen gegen derartige Praktiken schützen.
Weiterhin wiederholen die Abgeordneten ihre Aufforderung an die Mitgliedstaaten, die Zusammenarbeit bei dem Austausch von nachrichtendienstlichen Informationen zu verbessern. Hierdurch soll die Effektivität der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und der Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität verbessert werden. Bisher gab es wenig Fortschritte hin zu gemeinsamen Aktivitäten der Nachrichtendienste und hin zur Einführung einer demokratischen Überwachung dieser Aktivitäten.
Weitere Informationen:
Marjory van den Broeke
(Brüssel) Tel.: (32-2) 28 44304
e-mail: libe-press@europarl.eu.int
Die vom Europäischen Parlament angenomme Entschliessung zu Echelon vom 07.11.2002
- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. September 2001zur Existenz eines globalen Abhörsystems für private und wirtschaftliche Kommunikation (Abhörsystem Echelon)(1) und den Bericht seines nichtständigen Ausschusses zu diesem Thema,
A. in der Erwägung, dass der nichtständige Ausschuss zu dem Schluss kam, dass es keinen Grund gibt, an der Existenz eines weltweit arbeitenden Kommunikationsabhörsystems zu zweifeln, an dem die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Neuseeland beteiligt sind,
B. in der Erwägung, dass die Ereignisse vom 11. September, die jüngsten Terroranschläge und die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung des Terrorismus die Bedeutung der in seiner oben genannten Entschließung enthaltenen Empfehlungen eindrucksvoll bestätigt haben,
C. in der Erwägung, dass seine oben genannte Entschließung zahlreiche Empfehlungen für Maßnahmen, die zum Schutz von Bürgern und Unternehmen gegen den Missbrauch und den widerrechtlichen Einsatz von Abhörsystemen für Kommunikation zu ergreifen sind, für die Einführung und den Einsatz von Systemen und Techniken zum Schutz der Privatsphäre und der Vertraulichkeit von Kommunikationen sowie für die Einführung von Maßnahmen gegen Industriespionage und den Missbrauch von Markt- und Wettbewerbsbeobachtung (Competitive Intelligence) enthält,
D. in der Erwägung, dass der Rahmenbeschluss 2002/475/JI des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung(2) auf der Grundlage des Titels VI des EU-Vertrags angenommen wurde, und dass in diesem Beschluss spezielle Verweise auf die Zusammenarbeit und Koordinierung der Maßnahmen der verschiedenen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Terrorismusbekämpfung enthalten sind,
E. unter Hinweis darauf, dass seine oben genannte Entschließung auch Empfehlungen hinsichtlich der Überwachung der Tätigkeiten von Nachrichtendiensten sowie Empfehlungen hinsichtlich des Aufbaus gemeinsamer und koordinierter europäischer nachrichtendienstlicher Aktivitäten enthielt,

Die Echelonstationen werden nicht nur zum Abfangen der Telekommunikation genutzt, sondern auch für Zwecke des amerikanischen National Missile Defense Systems (NMD), dem Nachfolger des SDI (Strategic Defense Initiative) Programms des amerikanischen Präsidenten Ronald Reagan. Auf der Basis Flyingdale, einem Ableger der Echelonstation Menwith Hill in der Nähe von Pickering, North Yorkshire in Grossbritannien wurden zum Beispiel zwei zusätzliche Radome zur Unterstützung des SBIRS (Space Based Infra Red System) errichtet. SBIRS ist Bestandteil des NMD.
Ziel des NMD ist es, wie bereits beim SDI Programm, gegnerische Langstreckenraketen bereits in der Startphase durch Infrarotsensor-Satelliten zu erkennen und deren Flugbahn zu berechnen, später den eigentlichen Sprengkopf von anderen Komponenten und Täuschkörpern zu isolieren und zu identifizieren um ihn dann gezielt mit Abfangrakten und Lasern vor dem Einschlag zu zerstören. Dazu werden spezielle Radartechniken eingesetzt, zu denen X-Band und BMEW (ballistic missile early warning) Radaranlagen zählen. Das NMD verstößt gegen den ABM-Vertrag (Anti-Ballistic Missile Treaty).

Info

Die Position deutscher Politiker und der Bundesregierung zu ECHELON und zur Verpflichtung, die Interessen deutscher Firmen und Bürger vor ausländischer Spionage zu schützen läßt sich mit ein paar Worten umreißen: Es wird geleugnet, verharmlost, desinformiert und Unkenntnis behauptet wo es nur geht. Erst wenn die öffentlich bekannten Informationen allzu erdrückend sind, wird zögerlich das Vorliegen von Hinweisen zugegeben. Wie so oft in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands erweist sich Deutschland als allzu verlässlicher Partner des großen Freundes U.S.A.

Von Seiten deutscher Regierungsstellen wird immer wieder beteuert, dass die USA, bzw. die NSA keine Wirtschaftsspionage betreiben würde:
Uhrlau: Die Zusicherung der USA gegenüber dem Kanzleramt, dass es nicht so ist.
Frage: Und das glauben Sie?Uhrlau: Den US-Diensten ist es rechtlich verboten, staatlich gewonnene Informationen einem privatwirtschaftlichen Bereich zukommen zu lassen. Die amerikanischen Nachrichtendienste unterstehen einer Kontrolle durch den Kongress. Der Vorsitzende des zuständigen Senatsausschusses war Mitte November in Deutschland, und mit ihm ist dieses Thema diskutiert worden. Auch hier die klare Aussage: keine Wirtschaftsspionage.
Quelle: Aus einem Interview der Berliner Morgenpost vom 09.01.2000 mit dem Geheimdienstkoordinator Ernst UhrlauQuelle: Artikel der Deutschen Welle zur Aufdeckung zweier CIA Agenten im Sommer 1999
Die Aussagen von Uhrlau decken sich mit den Antworten, die die Deutsche Bundesregierung stets auf Anfragen zu Echelon von Seiten der Fraktionen gibt:
Anfang Mai 1999 stellt die PDS folgende Kleine Anfrage zu Echelon an die Deutsche Bundesregierung:
In der Antwort der Bundesregierung heißt es:
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine Spionage amerikanischer Geheimdienste in Deutschland im Bereich Wissenschaft und Technologie sowie der deutschen Wirtschaft vor. Dies stellt sie in ihrer Antwort (14/1059) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/832) fest:
"...
Vorbemerkung
Die Vereinigten Staaten von Amerika unterhalten in Bad Aibling eine Empfangsstelle zur Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung. Es handelt sich dabei um eine Anlage des Intelligence and Security Command der US-Army (Anm d. A.: INSCOM, siehe Bad Aibling Infoseite) in Europa zur Unterstützung der amerikanischen Streitkräfte.
Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß die Empfangsstelle der Überwachung der Telekommunikationsverkehre in der Bundesrepublik Deutschland dient. Insofern bestand kein Anlaß zur Erwähnung dieser Stelle im Verfassungsschutzbericht des Bundes 1998..."
Als Reaktion auf den STOA-Bericht, stellte die FDP am 11.April eine Kleine Anfrage (14/2964) im Bundestag:
Die Antwort der Regierung vom 25.04.2000:
Berlin: (hib/SAM-in) Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern sowie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft durch ein flächendeckendes Abhörsystem gefährdet sind.
Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/3224) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/2964):
"...Eine Beurteilung, aus welchen Quellen die ECHELON-Studie gespeist wird, ist beim gegenwärtigen Informationsstand nicht möglich. Ebenso wenig sind mit dem Anspruch auf zuverlässige Einschätzung Aussagen möglich, ob das in der Studie entworfene Szenario dem tatsächlichen Stand der Überwachungstechnik entspricht und darüber hinaus auch Realität ist oder ob es sich um Vermutungen und Spekulationen über das evtl. technisch Machbare handelt. Nach derzeitiger Auffassung der Bundesregierung erscheint Skepsis gegenüber dem durch die STOA-Studie vermittelten Eindruck einer in alle privaten, staatlichen und wirtschaftlichen Bereiche eingreifenden umfassenden Überwachung angebracht zu sein.
Die Bundesregierung hat keine konkreten Erkenntnisse, die die im Zusammenhang mit den STOA-Berichten verbundenen Aussagen und Schlussfolgerungen bestätigen könnten. Ungeachtet dessen sind seit Veröffentlichung des ersten STOA-Berichts sachverständige Stellen innerhalb der Bundesregierung damit befasst, die verschiedenen in den Berichten enthaltenen Aussagen zu prüfen und zu bewerten. Über die Einschätzung dieser Stellen wurde das für Fragen nachrichtendienstlicher Tätigkeit zuständige Parlamentarische Kontrollgremium unterrichtet. Im Ergebnis ist auf jeden Fall festzuhalten, dass nach Einschätzung von sachverständiger Seite die - in diversen zirkulierenden Studien zu diesem Thema beschriebenen - technischen Möglichkeiten und Kapazitäten in großen Teilen weit überzogen dargestellt werden.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass es insbesondere zu Zeiten der Ost-West-Konfrontation eine Zusammenarbeit mehrerer englischsprachiger Länder bei der elektronischen Fernmeldeaufklärung unter der Bezeichnung ECHELON gegeben hat. Über den gegenwärtigen Stand dieser Zusammenarbeit hat die Bundesregierung keine genauen Erkenntnisse.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine Gefährdung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft durch ECHELON vor.
Mit dieser Frage ist offenbar die amerikanische Station Bad Aibling angesprochen.
Diese Station wird zur Erfassung militärischer Hochfrequenz- und Satellitenverkehre betrieben, die für die außen- und sicherheitspolitische Lage der Vereinigten Staaten von Amerika sowie ihrer europäischen Partner von Relevanz sind. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden im Übrigen auch dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung gestellt. Die von der Station Bad Aibling ausgehende Aufklärung ist demnach grundsätzlich nicht auf private Telekommunikationsverkehre ausgerichtet. Die Arbeit der Station erfolgt auf der Grundlage des NATO-Truppenstatuts. Darin ist berücksichtigt, dass ein missbräuchliches Vorgehen gegen die Bundesrepublik Deutschland nicht stattfindet. Ein solcher Einsatz wäre daher unzulässig.
Von amerikanischer Seite ist mehrfach versichert worden, dass von Bad Aibling keine gegen die Interessen der Bundesrepublik Deutschland gerichteten Aktivitäten ausgehen. Die Bundesregierung hat keinen Anlass, an diesen Versicherungen zu zweifeln..."
Die NSA bemühte sich hingegen, das deutsche Parlament zu desinformieren.
So hatte laut DER SPIEGEL vom 9.6.2000 die amerikanische Regierung durch den Justiziar der NSA anlässlich eines Besuches von Angehörigen des parlamentarischen Kontrollgremiums für Geheimdienstbelange des Deutschen Bundestages in der Echelon-Station Bad Aibling Ende Mai/Anfang Juni versichert, von Bad Aibling würde keine E-Spionage gegen deutsche Unternehmen laufen, sondern nur russische Satelliten und Telefonate aus Jugoslawien und Afrika abgehört werden. Den Parlamentariern wurden Telefonate aus obigen Regionen vorgespielt.
Um sich aus anderen Quellen zu informieren, berichtete am 5.07.2000 Duncan Campbell zusammen mit dem Landesdatenschutzbeauftragten von Brandenburg, Alexander Dix, dem Ausschuss für europäische Angelegenheiten im Bundestag in einer nicht-öffentlichen Sitzung über Echelon.
Nach Informationen von TELEPOLIS wiederholte während der Sitzung der Vertreter der Abteilung für innere Sicherheit des Innenministeriums, Werner Müller, die Rechtfertigung des Ex-CIA Direktors Woolsey für Echelon mit der Bemerkung,
Von einem indirekten Vertreter des BND, der von den Resultaten der SIGINT Operationen in Bad Aibling profitiert, ist auch keine andere Position zu erwarten.
Siehe:
Ein kleines und interessantes Detail am Rande gab der bayerische Staatsminister, Dr. Günther Beckstein, in einem Redebeitrag im Rahmen der Debatte zum CDU-Antrag "Sicherheit 21 - Was zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus jetzt zu tun ist"
im Verlauf der 195. Sitzung des Deutschen Bundetages am Donnerstag, den 18. Oktober 2001
zum Besten:
Ach nein, Echelon Field Sation 81 Bad Aibling wird also von den Amerikanern schon als geheimdienstliche Anlage eingestuft, während deutsche Politiker diese als rein militärische Anlage "interpretieren", um sie so der deutschen Öffentlichkeit besser "verkaufen" zu können?